Umformulierung Rechtsbehelfsbelehrung

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Jochen Torspecken
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Re: Umformulierung Rechtsbehelfsbelehrung

Beitrag von Jochen Torspecken »

Nach genauer Lektüre des Erlasses, geht es ja darum, dass die Form (schriftlich oder zur Niederschrift) nicht weiter eingeschränkt wird und dass der Hinweis auf das Zurechnen zu anderen Personen wegfällt.

Ich würde daher die Frist "nach Bekanntgabe des Zeugnisses" drin lassen. Oder wie sieht das der Rest der Mitlesenden?
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Jochen Torspecken
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JensSpeh
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Re: Umformulierung Rechtsbehelfsbelehrung

Beitrag von JensSpeh »

Das würde ich auch so sehen. Alles andere kann wiederum als kariertes Maiglöckchen zu Anträgen auf Wiedereinsetzung in einen vorherigen Stand führen, wenn aus nachvollziehbaren Gründen die Bekanntgabe sich verzögert. Das kann man sich besser ersparen.
Es gibt keine dummen Fragen, nur dumme Antworten, aber die geben wir gerne! :lol:
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Jochen Torspecken
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Re: Umformulierung Rechtsbehelfsbelehrung

Beitrag von Jochen Torspecken »

Folgender Stand (nach Rücksprache mit dem Kollegen im MSB, der aber nicht entscheiden darf) für das BK:
Innerhalb des MSB (Referat für das BK) läuft eine Abfrage/Anforderung nach einer neuen Formulierung für die Zeugnisse. Sobald hier eine Entscheidung für eine Formulierung gefallen ist, werden wir die Zeugnisse entsprechend anpassen.
Ich bitte um Verständnis, dass wir das nicht jetzt schon selber entscheiden, da wir dann später alle Vorlagen ggf. erneut anpassen müssen. Diese überflüssige Arbeit werden wir uns ersparen.

Zu anderen Schulformen kann ich nichts sagen. Da der Beitrag im Unterforum für das Berufskolleg ist, würde das hier auch nicht hinpassen.
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Jochen Torspecken
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Re: Umformulierung Rechtsbehelfsbelehrung

Beitrag von GE Schwerte »

Es gibt eine neue Mail der BR Arnsberg vom 3.2.26

--Zitat------
Die in meiner E-Mail enthaltene Formulierung diente dem Zweck der Unterstützung.
Das MSB teilte nach Rücksprache inzwischen mit, dass die Rechtsbehelfsbelehrung in „Schild“ mit der nächsten Verwaltungsvorschriftsänderung vorgenommen werden soll.
Bis dahin schlagen wir vor, dass Sie die Ihnen bekannten Formulierungen verwenden und dort die Formulierungen „ab Bekanntgabe des Zeugnisses“ und „schriftlich oder zur Niederschrift“ streichen.
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Ich würde auf die Verwaltungsvorschriftsänderung des MSB warten. ;-)
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