Auf den Zeugnissen muss lt. Schulmail die Rechtsbehelfsbelehrung lauten:“ Gegen dieses Zeugnis können Sie innerhalb eines Monats Widersprich bei der (Name und Anschrift der ausstellenden Schule) erheben.“
Gibt es hierzu heute noch neue Zeugnisformulare oder wie ändere ich dies?
Rechtsbehelfsbelehrung
Moderatoren: A. Schüller, Raffenberg, Pfotenhauer
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WJohannsen
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Re: Rechtsbehelfsbelehrung
Siehe auch hier: viewtopic.php?t=8317
Mit freundlichen Grüßen
Wichard Johannsen
Wichard Johannsen
Re: Rechtsbehelfsbelehrung
Hallo Klapet,
wir haben die neue Formulierung direkt im Reportdesigner in der jeweiligen Zeugnisvorlage geändert. Dazu bitte in den entsprechenden Supreport gehen (SubReport_ZeugnisInfo: Eigene Schule), rechte Maustaste Bearbeiten drücken und den neuen Text unter Rechtsbehelfsbelehrung ersetzen.
Alles speichern und dann sollte der neue Text an der richtigen Stelle stehen.
Viele Grüße
Stefan
wir haben die neue Formulierung direkt im Reportdesigner in der jeweiligen Zeugnisvorlage geändert. Dazu bitte in den entsprechenden Supreport gehen (SubReport_ZeugnisInfo: Eigene Schule), rechte Maustaste Bearbeiten drücken und den neuen Text unter Rechtsbehelfsbelehrung ersetzen.
Alles speichern und dann sollte der neue Text an der richtigen Stelle stehen.
Viele Grüße
Stefan
Re: Rechtsbehelfsbelehrung
Hallo zusammen!
Eine demütige Frage/Bitte an die "Verantwortlichen":
Wird es in der obengenannten Sache noch eine Aktualisierung der "offiziellen" Zeugnisreports für alle Schulformen geben?
Vor 5 Tagen wurde ja eine Aktualisierung für den Bereich Berufskolleg vorgenommen.
https://github.com/SVWS-NRW/Schild-NRW- ... e/releases
Ich halte es für etwas "lästig", wenn in allen Schulen händisch die verschiedenen Zeugnisreports einzeln "umgemodelt" werden müssen, möchte aber auch nicht zu "fordernd" wirken.
Viele Grüße
S. Thomas
Eine demütige Frage/Bitte an die "Verantwortlichen":
Wird es in der obengenannten Sache noch eine Aktualisierung der "offiziellen" Zeugnisreports für alle Schulformen geben?
Vor 5 Tagen wurde ja eine Aktualisierung für den Bereich Berufskolleg vorgenommen.
https://github.com/SVWS-NRW/Schild-NRW- ... e/releases
Ich halte es für etwas "lästig", wenn in allen Schulen händisch die verschiedenen Zeugnisreports einzeln "umgemodelt" werden müssen, möchte aber auch nicht zu "fordernd" wirken.
Viele Grüße
S. Thomas
Re: Rechtsbehelfsbelehrung
Ok, ich lese gerade die heutige Korrespondenz im anderen Thread und bitte bzgl. der doppelten Anfrage um Entschuldigung.
viewtopic.php?t=8662
viewtopic.php?t=8662
- Raffenberg
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Re: Rechtsbehelfsbelehrung
Verständlicherweise sorgt die Kommunikation für Irritation. Auch bei denjenigen, welche die Reports überarbeiten. Die Bezirksregierungen sagen "sofort" und das MSB "ab 1. August".
Mit freundlichen Grüßen
Jens Raffenberg
Jens Raffenberg
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GE Schwerte
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- Registriert: Montag 3. Dezember 2018, 10:28
- Wohnort: Schwerte
- Schulform: Gesamtschule
Re: Rechtsbehelfsbelehrung
Die Bezirksregierungen sagen viel und manchmal auch nicht immer das Richtige.
Da das Ministerium die übergeordnete Behörde ist, würde ich dem eher vertrauen.
Zumal es jetzt in einem Runderlass (Punkt 12c) geregelt ist.
Dort steht auch: "Dieser Runderlass tritt am 1. August 2026 in Kraft."
Ansonsten gilt immer: "Der Schulleiter leitet die Schule".
Der Satz ist so wichtig, dass er gleich in mehreren Rechtsvorschriften auftaucht.
Nicht nur im Schulgesetz NRW, auch in der ADO.
Da das Ministerium die übergeordnete Behörde ist, würde ich dem eher vertrauen.
Zumal es jetzt in einem Runderlass (Punkt 12c) geregelt ist.
Dort steht auch: "Dieser Runderlass tritt am 1. August 2026 in Kraft."
Ansonsten gilt immer: "Der Schulleiter leitet die Schule".
Der Satz ist so wichtig, dass er gleich in mehreren Rechtsvorschriften auftaucht.
Nicht nur im Schulgesetz NRW, auch in der ADO.