Rechtsbehelfsbelehrung

Alles zum Thema Zeugnisse und Zeugnisdruck

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Klapet
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Rechtsbehelfsbelehrung

Beitrag von Klapet »

Auf den Zeugnissen muss lt. Schulmail die Rechtsbehelfsbelehrung lauten:“ Gegen dieses Zeugnis können Sie innerhalb eines Monats Widersprich bei der (Name und Anschrift der ausstellenden Schule) erheben.“
Gibt es hierzu heute noch neue Zeugnisformulare oder wie ändere ich dies?
WJohannsen
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Re: Rechtsbehelfsbelehrung

Beitrag von WJohannsen »

Siehe auch hier: viewtopic.php?t=8317
Mit freundlichen Grüßen
Wichard Johannsen
Struck
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Re: Rechtsbehelfsbelehrung

Beitrag von Struck »

Hallo Klapet,
wir haben die neue Formulierung direkt im Reportdesigner in der jeweiligen Zeugnisvorlage geändert. Dazu bitte in den entsprechenden Supreport gehen (SubReport_ZeugnisInfo: Eigene Schule), rechte Maustaste Bearbeiten drücken und den neuen Text unter Rechtsbehelfsbelehrung ersetzen.
Alles speichern und dann sollte der neue Text an der richtigen Stelle stehen.
Viele Grüße
Stefan
S.Thomas
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Re: Rechtsbehelfsbelehrung

Beitrag von S.Thomas »

Hallo zusammen!

Eine demütige Frage/Bitte an die "Verantwortlichen":
Wird es in der obengenannten Sache noch eine Aktualisierung der "offiziellen" Zeugnisreports für alle Schulformen geben?

Vor 5 Tagen wurde ja eine Aktualisierung für den Bereich Berufskolleg vorgenommen.
https://github.com/SVWS-NRW/Schild-NRW- ... e/releases

Ich halte es für etwas "lästig", wenn in allen Schulen händisch die verschiedenen Zeugnisreports einzeln "umgemodelt" werden müssen, möchte aber auch nicht zu "fordernd" wirken.

Viele Grüße
S. Thomas
S.Thomas
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Re: Rechtsbehelfsbelehrung

Beitrag von S.Thomas »

Ok, ich lese gerade die heutige Korrespondenz im anderen Thread und bitte bzgl. der doppelten Anfrage um Entschuldigung.
viewtopic.php?t=8662
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Raffenberg
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Re: Rechtsbehelfsbelehrung

Beitrag von Raffenberg »

Verständlicherweise sorgt die Kommunikation für Irritation. Auch bei denjenigen, welche die Reports überarbeiten. Die Bezirksregierungen sagen "sofort" und das MSB "ab 1. August".
Mit freundlichen Grüßen
Jens Raffenberg
GE Schwerte
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Re: Rechtsbehelfsbelehrung

Beitrag von GE Schwerte »

Die Bezirksregierungen sagen viel und manchmal auch nicht immer das Richtige.

Da das Ministerium die übergeordnete Behörde ist, würde ich dem eher vertrauen.
Zumal es jetzt in einem Runderlass (Punkt 12c) geregelt ist.
Dort steht auch: "Dieser Runderlass tritt am 1. August 2026 in Kraft."

Ansonsten gilt immer: "Der Schulleiter leitet die Schule".

Der Satz ist so wichtig, dass er gleich in mehreren Rechtsvorschriften auftaucht.
Nicht nur im Schulgesetz NRW, auch in der ADO.
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