Sprachprüfung Ukrainisch

Alles, was zur Sek1 passt.

Moderatoren: Raffenberg, A. Schüller, Pfotenhauer

Klapet
Beiträge: 158
Registriert: Mittwoch 21. August 2019, 17:15
Schulform: Gymnasium

Sprachprüfung Ukrainisch

Beitrag von Klapet »

Ich suche das richtige Kürzel für die Sprachprüfung in Ukrainisch gem. BASS 13-61-1 für die Klasse 10. Bei den Fächern finde ich es nicht. Wie gehe ich vor?
GE Schwerte
Beiträge: 1731
Registriert: Montag 3. Dezember 2018, 10:28
Wohnort: Schwerte
Schulform: Gesamtschule

Re: Sprachprüfung Ukrainisch

Beitrag von GE Schwerte »

Wie wärs mit "XM" = "Mutterspachlicher Unterricht - sonstige Sprache"?

Wir schreiben zusätzlich auf die 10er Zeugnisse eine Zeugnisbemerkung:
"$Vorname$ hat die Sprachprüfung in der Herkunftssprache xx gemäß §5 der APO- SI für den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife - § 40 APO-S I) mit der Gesamtnote "yy" bestanden."

Und ich sehe gerade, dass ich die Paragraphen anpassen muss. FOR ist nun §42.
Benutzeravatar
Raffenberg
Beiträge: 2564
Registriert: Dienstag 25. September 2018, 15:22
Schulform: Gymnasium
Kontaktdaten:

Re: Sprachprüfung Ukrainisch

Beitrag von Raffenberg »

Ich habe das Kürzel nicht auswendig parat, aber Muttersprache darf es nicht sein. Es gibt aber ein Kürzel sonstige Sprache. Das ist hier zu verwenden.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Raffenberg
Benutzeravatar
Hildegard Dornbach
Beiträge: 256
Registriert: Dienstag 4. Dezember 2018, 14:00
Wohnort: Duisburg
Schulform: Gesamtschule
Motto: Jeder Tag ohne Lachen ist ein verlorener Tag!

Re: Sprachprüfung Ukrainisch

Beitrag von Hildegard Dornbach »

UN - Unterricht in der Herkunftssprache - Ukrainisch?
Mit freundlichen Grüßen - Hildegard Dornbach
Benutzeravatar
Raffenberg
Beiträge: 2564
Registriert: Dienstag 25. September 2018, 15:22
Schulform: Gymnasium
Kontaktdaten:

Re: Sprachprüfung Ukrainisch

Beitrag von Raffenberg »

Bass 13-61-1 ist keine Prüfung nach der Herkunftssprache. Deshalb sollte dieses Kürzel nicht genommen werden. Hier muss Sonstige Sprache als ASD Kürzel verwendet werden, wobei die hausinterne Bezeichnung und Zeugnisbezeichnung beliebig angepasst werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Raffenberg
Kurosinski
Beiträge: 945
Registriert: Sonntag 19. Mai 2019, 19:53
Schulform: Gesamtschule

Re: Sprachprüfung Ukrainisch

Beitrag von Kurosinski »

Darf ich noch zur Unterscheidung anführen:

Bass 13.61.1 - Feststellungsprüfung
gilt mE die Schüler aus der Ukraine, da diese in der Regel eine deutsche Schule nicht von Beginn an besucht haben.
Sie machen eine Feststellungsprüfung und ersetzen die Note in der Pflichtfremdsprache.
Statt Englisch erscheint Ukrainisch im Bereich Leistungen (und eine Bemerkung).

https://bass.schul-welt.de/257.htm#13-61nr1

Bass 13.61.2 - Sprachprüfung hsu (ehemals meu?)
Gilt für Schüler, die in der Regel in Deutschland geboren sind und zusätzlich Unterricht in der Herkunftssprache (zb Türkisch, Arabisch) regelmäßig besucht haben und in Klasse 9/10 eine Prüfung abgelegt haben.
Auch hier wird bei Abschlusszeugnissen die Note unter Leistungen bescheinigt und kann eine mangelhafte Leistung in Englisch ausgleichen.
Es findet sich auch eine Bemerkung auf dem Zeugnis.

https://bass.schul-welt.de/16253.htm#13-61nr2

Daher ergänze ich bei den betreffenden Schülern ein Fach "tmp", "amp", ... "Xmp" (je nach Sprache) und kennzeichne durch das "p" die Prüfung. Ein Haken bei Fremdsprache ist natürlich auch nötig.

Hier würde ich dann wohl "unp" verwenden.
JensSpeh
Beiträge: 1173
Registriert: Dienstag 4. Dezember 2018, 08:04
Schulform: Gesamtschule

Re: Sprachprüfung Ukrainisch

Beitrag von JensSpeh »

Achtung Klugscheißmodus an:
Die HSU-Prüfung kann eine mangelhafte Leistung in einer Fremdsprache ausgleichen, dass muss nicht Englisch sein!

Auf für die Feststellungsprüfung gilt, dass eine Pflichtfremdsprache ersetzt wird. Auch das muss nicht zwingend Englisch sein.
Dieser erste Fall ist für Schüler, die nicht in das Sprachenangebot der Schule integriert werden können.
Beispiel:
Gymnasium bietet Englisch ab 5, Französisch oder Latein ab 7. Schüler hat zwar Englisch-Kenntnisse, aber weder F noch L belegen können. Die Sprache ab 7 kann durch die Feststellungsprüfung ersetzt werden. Damit hätte der Schüler Kenntnisse in zwei Fremdsprachen nachgewiesen. Hilft auch, wenn der Schüler die Möglichkeit hat, diese Sprache als weitergeführte Fremdsprache in der SekII zu belegen.
Modus aus.
Es gibt keine dummen Fragen, nur dumme Antworten, aber die geben wir gerne! :lol:
Frodermann
Fachberater*in
Beiträge: 740
Registriert: Montag 29. Oktober 2018, 20:45
Schulform: Gesamtschule
Motto: Keine Panik

Re: Sprachprüfung Ukrainisch

Beitrag von Frodermann »

Ist das ein Fehlverhalten von SchILD, dass Sprachen im HSU (oder sonstwo) vorgesehen sind, sich im Katalog "Verkehrssprachen" anlegen lassen, d.h. sie existieren, sich dann aber nicht in der Sprachenfolge anwählen lassen?

Vor allem, da HSU-Sprachen auch mitunter zum Ausgleich von Minderleistungen herangezogen werden können.

Schon, oder?
mit freundlichen Grüßen
Felix Frodermann
Fachberatung, Moderation & SVWS-Dokumentation
JensSpeh
Beiträge: 1173
Registriert: Dienstag 4. Dezember 2018, 08:04
Schulform: Gesamtschule

Re: Sprachprüfung Ukrainisch

Beitrag von JensSpeh »

Dann müsste dazu ein Fach angelegt werden und vor allem Fremdsprache angehakt werden. Dann sollte das klappen.
Es gibt keine dummen Fragen, nur dumme Antworten, aber die geben wir gerne! :lol:
Frodermann
Fachberater*in
Beiträge: 740
Registriert: Montag 29. Oktober 2018, 20:45
Schulform: Gesamtschule
Motto: Keine Panik

Re: Sprachprüfung Ukrainisch

Beitrag von Frodermann »

Das wäre somit als "Sonstige Sprache" (SR) anzulegen und dann entsprechend in den Bezeichnungen anzupassen.
mit freundlichen Grüßen
Felix Frodermann
Fachberatung, Moderation & SVWS-Dokumentation
Antworten