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Berechnung Nachprüfungsmöglichkeit

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Frank Jung
Beiträge: 19
Registriert: Sonntag 16. Juni 2019, 10:14
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Berechnung Nachprüfungsmöglichkeit

Beitrag von Frank Jung »

Wir haben in der Klasse 9 der Sekundarschule einen S. mit folgendem Notenbild und der dazu gehörenden Versetzungsberechnung (siehe Anhang).
Der S. hat 4 Defizite/Minderleistungen in der Fächergruppe 2. Davon sollte mindestens eine nicht zählen (laut BASS), da sie nicht angemahnt wurde. Bleiben also noch drei übrig. Damit sollte für ihn eine Nachprüfung in einem der drei Fächer möglich sein. Dies wird aber von Schild so nicht berechnet. In den Programm Einstellungen ist es so eingestellt, dass eine nicht gemahnte 5 ignoriert werden soll. Wenn ich in einem der nicht gemahnten Fächer probehalber aus der 5 eine 4 mache, dann ist eine Nachprüfungsmöglichkeit gegeben.
Meine Fragen:
1.Wieso wird die nicht gemahnte 5 bei der Berechnung der Versetzung mit heran gezogen?
2.Ist meine Annahme richtig, dass der S. unter diesen Bedingungen berechtigt ist eine Nachprüfung zu machen?
3. Was muss ich in Schild verändern, damit dies richtig berechnet wird?
Über Rückmeldungen wäre ich sehr dankbar.
Berechnung.docx
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Falko Müller
Fachberater*in
Beiträge: 1185
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Re: Berechnung Nachprüfungsmöglichkeit

Beitrag von Falko Müller »

Hallo,
sind Sie sicher, dass das die korrekten Screenshots sind? Die Noten in der Abschlussberechnung stimmen nicht mir den Noten in der Leistungsübersicht überein.
Freundliche Grüße
Falko Müller
Frank Jung
Beiträge: 19
Registriert: Sonntag 16. Juni 2019, 10:14
Schulform: Realschule

Re: Berechnung Nachprüfungsmöglichkeit

Beitrag von Frank Jung »

Da haben Sie recht. Keine Ahnung wieso das falsch war. Ich habe den Fehler berichtigt und nun nochmal angehängt als Datei.
Berechnung.docx
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JensSpeh
Beiträge: 1173
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Schulform: Gesamtschule

Re: Berechnung Nachprüfungsmöglichkeit

Beitrag von JensSpeh »

Wenn es um Abschlüsse geht, zählen auch nicht gemahnte 5 voll, da bei Abschlüssen nicht gemahnt werden muss.
APO-SI, §7 Absatz 4:
Ist mit der Versetzung der Erwerb eines Abschlusses oder einer Berechtigung verbunden, werden bei der Entscheidung über die Versetzung und die Vergabe des Abschlusses oder der Berechtigung auch Minderleistungen berücksichtigt, die nicht abgemahnt worden sind.

Da es um den Abschluss HA9 geht, also voll gewertet.
Als Gesamtschule und auch Sekundarschule, wo es eine Versetzung nur in die Klassen 9 und 10 gibt, geht es also immer um einen Abschluss.
Es gibt keine dummen Fragen, nur dumme Antworten, aber die geben wir gerne! :lol:
Frank Jung
Beiträge: 19
Registriert: Sonntag 16. Juni 2019, 10:14
Schulform: Realschule

Re: Berechnung Nachprüfungsmöglichkeit

Beitrag von Frank Jung »

Vielen Dank für Ihre Antwort. Dann hat Schild ja alles richtig gemacht und ich habe wieder etwas dazu gelernt. Ich hatte mich schon gewundert.
A.Löser
Fachberater*in
Beiträge: 162
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Schulform: Sek I

Re: Berechnung Nachprüfungsmöglichkeit

Beitrag von A.Löser »

Ein Fach mit Note 5 im 1. Hj gilt im 2. Hj automatisch als gemahnt.

Ein Sonderfall:
In einem Epochenfach (z.B. Biologie) gab es im 1. Hj. die Note 5. Diese wurde aber im 1. Hj. nicht angemahnt.
Im 2. Hj steht dann wieder das Fach Biologie mit Note 5, und das Mahnhäkchen ist gesetzt (grün) mit Mahndatum = Zeugnisdateum 1. Hj.

Bei einer solchen Konstellation kann es auch zu einer fehlerhaften Versetzungs-/Abschlussberechnung kommen.
Mit freundlichen Grüßen
A. Löser
baldipata
Beiträge: 39
Registriert: Dienstag 26. Februar 2019, 18:18
Schulform: Gymnasium

Re: Berechnung Nachprüfungsmöglichkeit

Beitrag von baldipata »

Wir haben zwei Schüler (Gymnasium) mit einer 5 in einem Fach der FG 1 mit Ausgleich und einer nicht gemahnten 5 in einem Fach der FG 2.
Schild berechnet "versetzt". Müsste es nicht "nicht versetzt mit Nachprüfungsmöglichkeit" heißen, da bei Berechtigungen (hier Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe) alle 5er. d.h. auch nicht Gemahnte zählen?
A. Schüller
Beiträge: 943
Registriert: Mittwoch 10. Februar 2021, 21:30
Schulform: Gymnasium

Re: Berechnung Nachprüfungsmöglichkeit

Beitrag von A. Schüller »

Unter Extras -> Programmeinstellungen -> Globale Einstellungen -> Fächer/Noten kann man einstellen, dass auch nicht gemahnte Noten bei der Abschlussberechnung gewertet werden sollen. Dann sollte als Versetzungsvermerk "N. v. Nachprüfung möglich" ausgegeben werden.
Mit freundlichen Grüßen
Anne Schüller
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