Hallo,
wir haben die Situation, dass mehrere SuS ihr Geschlecht wechseln wollen und sich auf unterschiedlichen Stufen dieses Prozesses befinden. Das ist hoch emotional und teils extrem belastend. Der Vorname auf dem Zeugnis ist für einige SuS ein extrem wichtiges Detail.
Wie ist hier die Rechtslage und wie die gelebte Praxis?
Bei einem neu aufgenommenem Kind habe ich in Schild direkt den gewünschten Namen notiert. Auf den Zeugnissen wollen wir dem mehr als verständlichen Wunsch gerne entgegen kommen.
VG
Jan
Geschlechtswechsel bei SuS
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Re: Geschlechtswechsel bei SuS
Wir führen in allen internen Listen in derartigen Fällen die Wunschnamen.
Aber wir haben allen Beteiligten (Eltern, den SchülerInnen selbst) klar gemacht, dass Zeugnisse nur auf den im Personalausweis/Geburtsurkunde hinterlegten Namen ausgestellt werden können. Andere Namen können erst nach gerichtlich bestätigtem Wechsel des Personenstandes eingetragen werden.
Aber wir haben allen Beteiligten (Eltern, den SchülerInnen selbst) klar gemacht, dass Zeugnisse nur auf den im Personalausweis/Geburtsurkunde hinterlegten Namen ausgestellt werden können. Andere Namen können erst nach gerichtlich bestätigtem Wechsel des Personenstandes eingetragen werden.
Viele Grüße, H. Hayen
Re: Geschlechtswechsel bei SuS
Hallo zusammen,
sobald der Bescheid vom Amtsgericht vorliegt, besteht ein Rechtsanspruch auf Neuausstellung aller Zeugnisse mit dem neuen Namen.
Die Schule kann auch vorher Zeugnisse mit dem Wunschnamen ausstellen. Dazu gibt es im Grunde keine juristischen Bedenken:
Die Schule bescheinigt mit dem Zeugnis die Leistungen und nicht die Übereinstimmung des Namens mit dem Personalausweis/der Geburtsurkunde.
Es liegt keine Urkundenfälschung vor, weil die Schule die Leistung begründet bescheiningt.
Es liegt auch keine Täuschung durch den Empfänger vor, weil die Person der Schule persönlich bekannt ist.
Ob ein solches Abchlusszeugnis von einer Hochschule anerkannt wird, ist eine andere Frage.
Zu diesem Thema sind geeignete Internetseiten auffindbar.
Viele Grüße
Oliver Hahn
sobald der Bescheid vom Amtsgericht vorliegt, besteht ein Rechtsanspruch auf Neuausstellung aller Zeugnisse mit dem neuen Namen.
Die Schule kann auch vorher Zeugnisse mit dem Wunschnamen ausstellen. Dazu gibt es im Grunde keine juristischen Bedenken:
Die Schule bescheinigt mit dem Zeugnis die Leistungen und nicht die Übereinstimmung des Namens mit dem Personalausweis/der Geburtsurkunde.
Es liegt keine Urkundenfälschung vor, weil die Schule die Leistung begründet bescheiningt.
Es liegt auch keine Täuschung durch den Empfänger vor, weil die Person der Schule persönlich bekannt ist.
Ob ein solches Abchlusszeugnis von einer Hochschule anerkannt wird, ist eine andere Frage.
Zu diesem Thema sind geeignete Internetseiten auffindbar.
Viele Grüße
Oliver Hahn
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Re: Geschlechtswechsel bei SuS
Hallo.
Da kann man wahrscheinlich wieder lange diskutieren.
Es gibt aber ein Urteil aus Bremen, das die Aussagen von Herrn Hahn bestätigt.
Die Schule durfte den gewünschten Namen also frühzeitig verwenden.
Ich fand dort die Kolleg*innen ganz clever, die haben Eltern und Schüler/in beraten und ein kleines Beratungsprotokoll von allen unterschreiben lassen, das der Name ausdrücklich gewünscht ist.
Da kann man wahrscheinlich wieder lange diskutieren.
Es gibt aber ein Urteil aus Bremen, das die Aussagen von Herrn Hahn bestätigt.
Die Schule durfte den gewünschten Namen also frühzeitig verwenden.
Ich fand dort die Kolleg*innen ganz clever, die haben Eltern und Schüler/in beraten und ein kleines Beratungsprotokoll von allen unterschreiben lassen, das der Name ausdrücklich gewünscht ist.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Pfotenhauer
---
Fachberater für die Schulverwaltungssoftware des MSB
Referat 135
E-Mail: frank.pfotenhauer@msb.nrw.de
Frank Pfotenhauer
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- Motto: Et hätt noch emmer joot jejange.
Re: Geschlechtswechsel bei SuS
Ich danke allen für die sehr hilfreichen Antworten!
Ich wünsche eine möglichst gelassene letzte Schulwoche!
Gruß
Jan
Ich wünsche eine möglichst gelassene letzte Schulwoche!
Gruß
Jan
Re: Geschlechtswechsel bei SuS
Hallo,
hier ein paar links:
https://www.sunrise-dortmund.de/fileadm ... ersion.pdf
https://www.schlau.nrw/wp-content/uploa ... 20_web.pdf
Eine gute Zeit!!!
Holger Schole
hier ein paar links:
https://www.sunrise-dortmund.de/fileadm ... ersion.pdf
https://www.schlau.nrw/wp-content/uploa ... 20_web.pdf
Eine gute Zeit!!!
Holger Schole
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- Wohnort: Lippstadt
- Schulform: Gesamtschule
Re: Geschlechtswechsel bei SuS
Hallo, bzgl. der Frage Anrede und Namen, hier die Antwort unseres schulfachlichen Dezernenten:
Ich denke das spricht für sich..
...die rechtliche Situation ist klar, denn für offizielle Dokumente nutzen Sie die Eintragung aus dem Stammbuch, die so auch in der Akte stehen bleibt.
Für interne Kommunikation können sie gerne dem Wunsch der Familie entsprechen.
Eine Anrede sähe etwa so aus:
Guten Tag, XXX YYY, …
Sehr geehrt* XXX YYY, …
Lieb* XXX YYY, …Sehr geehrte*r Kim Brenner, …
Liebe_r XXX YYY, …
Sprechen Sie das einfach mit der Zielperson ab.
Ich denke das spricht für sich..
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T. Luerweg
stellv. Schulleiter / ADV-Moderator
Gesamtschule Lippstadt
T. Luerweg
stellv. Schulleiter / ADV-Moderator
Gesamtschule Lippstadt