Verlorenes Abiturzeugnis neu ausstellen
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Re: Verlorenes Abiturzeugnis neu ausstellen
Wikipedia weiß:
Eine Ausfertigung ist in Deutschland eine Abschrift der Urschrift einer Urkunde und ist zwingend mit einem Ausfertigungsvermerk zu versehen (§ 49 Abs. 1 Beurkundungsgesetz). [...] Ausfertigungen kann regelmäßig nur die Stelle erteilen, die die Urschrift verwahrt (§ 48 BeurkG). Aufgrund der Legaldefinition ist Quelle der Ausfertigung immer die Urschrift, folglich kann es keine Ausfertigungen von Ausfertigungen oder Ausfertigungen von beglaubigten Abschriften geben. [...] Wesensmerkmal der Ausfertigung ist der Ausfertigungsvermerk (§ 49 Abs. 1 Satz 1 BeurkG). Mit ihm wird die inhaltliche Übereinstimmung mit der Urschrift bestätigt.
Eine Ausfertigung ist in Deutschland eine Abschrift der Urschrift einer Urkunde und ist zwingend mit einem Ausfertigungsvermerk zu versehen (§ 49 Abs. 1 Beurkundungsgesetz). [...] Ausfertigungen kann regelmäßig nur die Stelle erteilen, die die Urschrift verwahrt (§ 48 BeurkG). Aufgrund der Legaldefinition ist Quelle der Ausfertigung immer die Urschrift, folglich kann es keine Ausfertigungen von Ausfertigungen oder Ausfertigungen von beglaubigten Abschriften geben. [...] Wesensmerkmal der Ausfertigung ist der Ausfertigungsvermerk (§ 49 Abs. 1 Satz 1 BeurkG). Mit ihm wird die inhaltliche Übereinstimmung mit der Urschrift bestätigt.

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Re: Verlorenes Abiturzeugnis neu ausstellen
Und was heißt das jetzt:
Drucke ich das Zeugnis neu aus (als "Ausfertigung" der Urschrift) und füge den genannten Satz hinzu - und die eigentlichen Unterschriftszeilen bleiben frei?
Oder nehme ich die Archivkopie mit den kopierten Unterschriften von damals?
Oder nehme ich die ununterschriebene Kopie, füge den Satz + Unterschrift hinzu - und der heutige Schulleiter und der damalige BEratungslehrer unterschreibt auch an der vorgesehenen Stelle?
Rätsel ...
Drucke ich das Zeugnis neu aus (als "Ausfertigung" der Urschrift) und füge den genannten Satz hinzu - und die eigentlichen Unterschriftszeilen bleiben frei?
Oder nehme ich die Archivkopie mit den kopierten Unterschriften von damals?
Oder nehme ich die ununterschriebene Kopie, füge den Satz + Unterschrift hinzu - und der heutige Schulleiter und der damalige BEratungslehrer unterschreibt auch an der vorgesehenen Stelle?
Rätsel ...
- Hildegard Dornbach
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Re: Verlorenes Abiturzeugnis neu ausstellen
Was machen Sie denn, wenn der damalige Beratungslehrer nicht mehr da ist?
Wir archivieren unsere Zeugnisse als pdf, drucken sie bei Anfragen neu aus, kennzeichnen sie als Zweitschrift, versehen sie mit dem oben bereits mehrfach erwähnten Stempel und lassen diesen von der aktuellen Schulleitung unterschreiben. Die originalen Unterschriftszeilen bleiben frei.
Wir archivieren unsere Zeugnisse als pdf, drucken sie bei Anfragen neu aus, kennzeichnen sie als Zweitschrift, versehen sie mit dem oben bereits mehrfach erwähnten Stempel und lassen diesen von der aktuellen Schulleitung unterschreiben. Die originalen Unterschriftszeilen bleiben frei.
Mit freundlichen Grüßen - Hildegard Dornbach
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Re: Verlorenes Abiturzeugnis neu ausstellen
Nun, es muss ja neues Zeugnis ausgestellt werden. Das hat auch ein neues Datum. So wurde mir das damals mitgeteilt.
Ein Kopie- oder Zweitschriftvermerk macht da meines Erachtens keinen Sinn. Nur der laut BASS vorgesehene Vermerk wird aufgestempelt (dort steht auch nichts von Zweitschrift, sondern Ersatz). Damit wird die alte Urkunde ja für ungültig erklärt und dieses neue Zeugnis tritt an die Stelle des alten. Daher unterschreiben bei uns die ausstellenden Personen und somit ist der alte Beratungslehrer nicht zwingend notwendig.
Analoger Fall: Wenn ich eine neue Geburtsurkunde beim Standesamt erhalten möchte, unterschreibt ja auch nicht der Beamte, der das Original ausgestellt hat.
Ein Kopie- oder Zweitschriftvermerk macht da meines Erachtens keinen Sinn. Nur der laut BASS vorgesehene Vermerk wird aufgestempelt (dort steht auch nichts von Zweitschrift, sondern Ersatz). Damit wird die alte Urkunde ja für ungültig erklärt und dieses neue Zeugnis tritt an die Stelle des alten. Daher unterschreiben bei uns die ausstellenden Personen und somit ist der alte Beratungslehrer nicht zwingend notwendig.
Analoger Fall: Wenn ich eine neue Geburtsurkunde beim Standesamt erhalten möchte, unterschreibt ja auch nicht der Beamte, der das Original ausgestellt hat.
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Re: Verlorenes Abiturzeugnis neu ausstellen
Ich habe diese Diskussion mit Interesse gelesen und möchte jetzt hier mein Problem schildern.
Ein Abiturient von 1989 hat festgestellt, dass sein Geburtsort seit seiner Geburt falsch eingetragen wr und bemüht sich nun in all seinen Unterlagen den richtigen Geburtsort eintragen zu lassen. So möchte er auch ein Abiturzeugnis mit seinem korrekten Geburtsort haben.
Was mache ich denn jetzt da?!?
Ein Abiturient von 1989 hat festgestellt, dass sein Geburtsort seit seiner Geburt falsch eingetragen wr und bemüht sich nun in all seinen Unterlagen den richtigen Geburtsort eintragen zu lassen. So möchte er auch ein Abiturzeugnis mit seinem korrekten Geburtsort haben.
Was mache ich denn jetzt da?!?
Re: Verlorenes Abiturzeugnis neu ausstellen
Guten Tag, wahrscheinlich das gleiche wie oben beschrieben: die Urkunde von damals verliert ihre Gültigkeit und wird durch eine andere ersetzt. Das alte Exemplar kann ja sogar eingezogen werden. Da es aber noch beglaubigte Zweitschriften geben wird, reicht ein Neuausdruck nicht.
mfG, D.Jakel
- Uli Dierkes
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Re: Verlorenes Abiturzeugnis neu ausstellen
1989 dürfte das Zeugnis noch von Hand ausgestellt worden sein. Wohl dem, der noch ein paar Leerexemplare des Zeugnisformulars von damals aufgehoben hat.
Ich vermute, dass ein Ausdruck aus SchILD nach den damals gültigen Regeln nicht möglich ist, selbst wenn man den Schüler, seine Personendaten, seine Oberstufennoten, seine Abiturprüfungsnoten, ggf. sein Latinum usw. nachträglich anlegt. Den Zeugnisreport müsste man auch noch selber stricken.
Vielleicht hat ja der Langenkämper-Verlag noch auf seinem Dachboden vergilbte Leerexemplare des Baujahrs 1988/89 liegen …
Ich vermute, dass ein Ausdruck aus SchILD nach den damals gültigen Regeln nicht möglich ist, selbst wenn man den Schüler, seine Personendaten, seine Oberstufennoten, seine Abiturprüfungsnoten, ggf. sein Latinum usw. nachträglich anlegt. Den Zeugnisreport müsste man auch noch selber stricken.
Vielleicht hat ja der Langenkämper-Verlag noch auf seinem Dachboden vergilbte Leerexemplare des Baujahrs 1988/89 liegen …

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Re: Verlorenes Abiturzeugnis neu ausstellen
Eine Zweitschrift oder der Ersatz eines Zeugnisses ist die eine Sache. Hier wird aber die Veränderung einer Urkunde begehrt.
Was spricht dagegen, bei Vorlage der geänderten Geburtsurkunde, den richtigen Geburtsort auf dem Originalzeugnis zu bescheinigen (Unterschrift, Siegel).
Zweiter Ansatz: das Zeugnis ist m.E. ein Verwaltungsakt. Der Hinweis auf die Fehlerhaftigkeit somit ein Widerspruch. Alle Widerspruchsfristen sind abgelaufen und das Zeugnis somit rechtskräftig (so kann man bei der Beihilfe viel Geld verlieren
).
Ein "nice to have" oder mit tieferen Grund? Bei einer Geschlechtsänderung ordnet eine Gericht mit gutem Grund die Anpassung aller früheren Urkunden an. Im vorliegenden Fall hat die Schule die Leistungen eines Schülers beurkundet - nicht aber seinen Geburtsort. Ein falscher Geburtsort dürfte den Bestand der Urkunde nicht gefährden.Klaus Cloppenburg hat geschrieben: Dienstag 21. Dezember 2021, 12:48 ... und bemüht sich nun in all seinen Unterlagen den richtigen Geburtsort eintragen zu lassen. So möchte er auch ein Abiturzeugnis mit seinem korrekten Geburtsort haben.
Was spricht dagegen, bei Vorlage der geänderten Geburtsurkunde, den richtigen Geburtsort auf dem Originalzeugnis zu bescheinigen (Unterschrift, Siegel).
Zweiter Ansatz: das Zeugnis ist m.E. ein Verwaltungsakt. Der Hinweis auf die Fehlerhaftigkeit somit ein Widerspruch. Alle Widerspruchsfristen sind abgelaufen und das Zeugnis somit rechtskräftig (so kann man bei der Beihilfe viel Geld verlieren

Viele Grüße aus Wuppertal
Ottmar Tusch
Pensionist
Ottmar Tusch
Pensionist

Re: Verlorenes Abiturzeugnis neu ausstellen
Guten Tag,

Dee Verwaltungsakt besteht in dem Beschluss, den Schüler nicht zu versetzen bzw. einen Abschluss nicht zu vergeben. Anders als beim Steuerbescheid richtet sich ein Widerspruch nicht gegen das Zeugnis selbst (vgl. Rechtsbehelf). Ich würde es nicht komplizierter machen, als es ist.011marTusch hat geschrieben: Dienstag 21. Dezember 2021, 20:47 [...]
Zweiter Ansatz: das Zeugnis ist m.E. ein Verwaltungsakt. Der Hinweis auf die Fehlerhaftigkeit somit ein Widerspruch. Alle Widerspruchsfristen sind abgelaufen und das Zeugnis somit rechtskräftig (so kann man bei der Beihilfe viel Geld verlieren).
mfG, D.Jakel
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Re: Verlorenes Abiturzeugnis neu ausstellen
Hallo Herr Jakel,
mir ging es darum,dass der Verwaltungsakt verfristet ist, unabhängig davon, welcher Bestandteil ggf. fehlerhaft ist. Mit einem Widerspruch könnte man ggf. auch die Aufsichtsbehörde befassen
mir ging es darum,dass der Verwaltungsakt verfristet ist, unabhängig davon, welcher Bestandteil ggf. fehlerhaft ist. Mit einem Widerspruch könnte man ggf. auch die Aufsichtsbehörde befassen

Viele Grüße aus Wuppertal
Ottmar Tusch
Pensionist
Ottmar Tusch
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