Das erwartet niemand. Wir wollen nur das erfassen, was zu erfassen ist, z. B. die Fremdsprachenfolge der Abiturienten. Die Form des Kopfes ist dabei nicht relevant.Uli Dierkes hat geschrieben: Freitag 1. Mai 2020, 19:12 Auf dieser Welt kommt vieles vor. Nicht alles davon lässt sich engstirnig erfassen.
Was auch immer hier das Kriterium für Bedeutsamkeit sein mag. Die Behebung sollte durchaus eine gewisse Priorität haben. Ich wiederhole mich: Jedes Jahr Fehler bei der Abiturzulassung wegen der Fremdsprachen seit 2016. Jedes Jahr verbrauchen Lehrer Zeit, um irgendwelche Umwege zu finden. Zeit, die sie jedes Jahr auch sinnvoll für anderes verwenden könnten. Darüber mit einer willkürlichen Prioritätensetzung hinwehzugehen, offenbart geringe Ansprüche an das Produkt. Mir liegen keine Indizien vor, dass sich diese mit den Ansprüchen der "Entwickler" oder des Auftraggebers decken.Uli Dierkes hat geschrieben: Freitag 1. Mai 2020, 19:12 Andererseits bleibe ich dabei, dass die programmiererische Umsetzung keine hohe Priorität hat, da die Fremdsprachenbelegung für die Schülerlaufbahn (und um die geht es in SchILD) erst ab Klasse 5 bedeutsam ist.
Insofern sollte man jenen durchaus die Gelegenheit geben, sich damit auseinanderzusetzen. Wäre es eventuell im Bereich des Möglichen, dass jemand diesen Fehler weitermeldet? Es gibt ja durchaus hier Mitlesende, die an solchen Schnittstellen zu sitzen scheinen. Gelegentlich liest man auch, dass Fehler weitergegeben wurden. Wenn man das in diesem Fall nicht möchte, soll man doch so ehrlich sein und das schreiben.
Auf dem Abiturzeugnis dokumentieren wir die Fremdsprachenfolge. Mir ist keine Vorschrift bekannt, dass wir diese in irgendeiner Form zu filtern, zu beschränken oder verändert wiederzugeben hätten. Eine derartige Diskussion wurde schon in den Vorjahren zu führen versucht. Auch jetzt halte ich diese nicht für zielführend. Das bringt uns nicht weiter. Weiter brächte es uns, den Fehler zu beheben.Uli Dierkes hat geschrieben: Freitag 1. Mai 2020, 19:12 Somit ist es logisch, dass auch die eventuelle Fremdsprachenbelegung in den Klassen 01 bis 04 nicht ausgewertet wird und keine Erwähnung findet.