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Berechnung von Ausfall im Kursuntericht
Verfasst: Dienstag 4. September 2018, 13:31
von JKS Suechteln
Sehr geehrte Admins,
an unserer Realschule wird in der Jgst 7-10 Kursunterricht angeboten. Lt Plan haben die einzelnen Schüler z.B. 7 Std. Kursunterricht pro Woche, den ich bei den Basisdaten entsprechend erfasse - d.h. z.B für die Klasse 8 z.B. 28 Wochenstunden (incl. Kurs). Pro Jahrgangsstufe haben wir aber mehr als 4 Kurse. Wie berechne ich diesen Ausfall von z.B 7if, wenn die übrigen 5 Kurse regulär stattfinden.
Ich hoffe, ich habe das verständlich erklärt
Herzliche Grüße
U. Postertz
Re: Berechnung von Ausfall im Kursuntericht
Verfasst: Dienstag 4. September 2018, 14:26
von Fachabteilung
Hallo U.Postertz,
generell wird bei der Erhebung der Unterrichtsstatistik immer die Perspektive der einzelnen Lerngruppe eingenommen. Sofern z. B. in einem gekoppelten Unterricht im Wahlpflichtbereich EIN Kurs nicht regulär stattfinden kann, ist entsprechend für diesen einen Kurs die Vertretungsmaßnahme anzugeben.
Bsp.:
- Eine Jahrgangsstufe mit 4 Klassen wird für eine Stunde im Wahlpflichtbereich auf 6 Kurse verteilt.
--> 6 Stunden bei Summe A (statt 4 Std. im Klassenverband)
- In 5 Kursen wird der Unterricht regulär erteilt, in einem Kurs findet Vertretungsunterricht statt.
--> Erfassung von 5 Std. unter B1 und einer Std. unter M1.
Hinsichtlich der Ermittlung der Summe A möchten wir auch noch auf das Beispiel im Untstat-Wiki verweisen:
https://schulverwaltungsinfos.nrw.de/un ... Summe_A.29
Re: Berechnung von Ausfall im Kursuntericht
Verfasst: Dienstag 4. September 2018, 17:26
von JKS Suechteln
Danke für die schnelle Antwort
nur nochmal zum Verständnis - dann berechne ich für den Pflichtunterricht in REL/PP sowie Kurs dann die tatsächlich erteilten Kursstunden anhand der Kurse, auch wenn die Schüler "nur" 2 Unterrichtsstunden haben
z.B. Klasse 5a-c lt Plan 2 Std. Rel, aber in Jgst 5 sind 4 Kurse (ER/KR/KR/PP) á 2 Std. = 8 Std.
Re: Berechnung von Ausfall im Kursuntericht
Verfasst: Dienstag 4. September 2018, 17:31
von Fachabteilung
Richtig!
Re: Berechnung von Ausfall im Kursuntericht
Verfasst: Montag 10. Juli 2023, 15:08
von Fachabteilung
Update für die UntStat 2023/24: Das Thema und die Eintragungshinweise sind weiterhin aktuell.
Re: Berechnung von Ausfall im Kursuntericht
Verfasst: Donnerstag 27. März 2025, 11:06
von sva 2024
Guten Tag,
"Bsp.:
Eine Jahrgangsstufe mit 4 Klassen wird für eine Stunde im Wahlpflichtbereich auf 6 Kurse verteilt.
--> 6 Stunden bei Summe A (statt 4 Std. im Klassenverband)
In 5 Kursen wird der Unterricht regulär erteilt, in einem Kurs findet Vertretungsunterricht statt.
--> Erfassung von 5 Std. unter B1 und einer Std. unter M1."
Wenn wir 6 Kurse für 4 Klassen haben, ist ein Kurs 1,5 Wert (6 Stunden in der Summe A).
Meine Frage:
Wird trotzdem nur eine Stunde unter M1 eingetragen, obwohl der Wert des Unterrichtes 1,5 ist?
Vielen Dank
Re: Berechnung von Ausfall im Kursuntericht
Verfasst: Donnerstag 27. März 2025, 11:37
von Fachabteilung
Hallo sva 2024,
vielen Dank für Ihre Frage.
Wie Sie schreiben, haben Sie sechs Kurse im Wahlpflichtbereich einer Jahrgangsstufe mit vier regulären Klassen.
In der UntStat wird sowohl für die Summe A als auch für die weiteren Kennziffern wie z.B. M1 ("Maßnahme mit Lehrkraft bei unveränderter Lerngruppe") jede Unterrichtsstunde eines Kurses mit dem Wert 1 gezählt, sofern die Unterrichtsstunde im zeitlichen Umfang des in den UntStat-Basisdaten hinterlegten Stundenrasters (z.B. 45 Minuten-Stundenraster) stattfand.
Beispiel:
Die Jahrgangsstufe 9 (vier Klassen) hat am Mittwoch in der 1. Stunde Unterricht im Wahlpflichtbereich. Es gibt sechs unterschiedliche Kurse (z.B. Informatik, Spanisch, Biochemie, etc.). Also werden für die Berechnung der Summe A für die 1. Stunde eines Mittwochs der Jahrgangsstufe 9 sechs Stunden berechnet.
Wenn der Unterricht eines Kurses (z.B. Informatik) vertreten wird, wird dafür eine Stunde unter M1 eingetragen.
Ebenso werden Kurse gezählt, deren Unterricht ersatzlos ausfällt. Wenn z.B. die Kurse Spanisch und Biochemie in der 1. Stunde ausfallen, so werden zwei Stunden als "ersatzloser Ausfall" in der UntStat gezählt.