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Zeugniskonferenz

Verfasst: Dienstag 4. September 2018, 09:59
von herrmann
Der Tag der Zeugniskonferenz ist für alle Schülerinnen und Schüler als Studientag ausgewiesen. Wie ist dies zu zählen?

Danke für die Erklärung,
R. Herrmann

Re: Zeugniskonferenz

Verfasst: Dienstag 4. September 2018, 11:00
von Fachabteilung
Im Bereich der Sek. I ist dies als "ersatzloser Ausfall" anzugeben; sofern in der Sek. II "eigenverantwortliches Arbeiten" ("EVA") angesetzt wird, ist dort dieses als Maßnahme zu erfassen. Beide Maßnahmen werden dem Grund C.5 ("anderweitige dienstliche / schulorganisatorische Aufgaben (z.B. Konferenzen etc.")) zugeordnet.

Re: Zeugniskonferenz

Verfasst: Mittwoch 5. Juli 2023, 16:20
von Fachabteilung
Update für die UntStat 2023/24: Das Thema ist weiterhin aktuell. Im neuen Erhebungsbogen für die Detailerhebung ist nun der Grund C.5 ("anderweitige dienstliche / schulorganisatorische Aufgaben (z.B. Konferenzen...") auszuwählen,