Der Tag der Zeugniskonferenz ist für alle Schülerinnen und Schüler als Studientag ausgewiesen. Wie ist dies zu zählen?
Danke für die Erklärung,
R. Herrmann
Zeugniskonferenz
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Re: Zeugniskonferenz
Im Bereich der Sek. I ist dies als "ersatzloser Ausfall" anzugeben; sofern in der Sek. II "eigenverantwortliches Arbeiten" ("EVA") angesetzt wird, ist dort dieses als Maßnahme zu erfassen. Beide Maßnahmen werden dem Grund C.5 ("anderweitige dienstliche / schulorganisatorische Aufgaben (z.B. Konferenzen etc.")) zugeordnet.
Mit freundlichen Grüßen
Referat 114 - Unterrichtsstatistik
Ministerium für Schule und Bildung Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49
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E-Mail: untstat@msb.nrw.de
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Re: Zeugniskonferenz
Update für die UntStat 2023/24: Das Thema ist weiterhin aktuell. Im neuen Erhebungsbogen für die Detailerhebung ist nun der Grund C.5 ("anderweitige dienstliche / schulorganisatorische Aufgaben (z.B. Konferenzen...") auszuwählen,
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