Verrechnung von Kursunterricht bei Infoveranstaltungen und Fahrten
Verfasst: Montag 3. September 2018, 16:15
Guten Tag zusammen,
ich habe Fragen bzgl. des Umgangs mit Stufenversammlungen und Wandertagen.
1. Bei einer Stufeninformation der Sek. II entfällt der Kursunterricht im Umfang von beispielsweise 16 Wochenstunden zugunsten einer zweistündigen Veranstaltung. Als elegante Lösung hätte ich eine Kürzung der regulären Unterrichtszeit um 14 Stunden empfunden. Das ist jedoch – nach Durchsicht der im UntStat-Wiki aufgeführten Hinweise zum ersten Schultag – offensichtlich nicht gewollt.
Ich könnte nun 2 Stunden Sonderveranstaltung und 14 Stunden Unterrichtsausfall angeben oder aber 16 Stunden Sonderveranstaltung, denn aus Sicht der Schüler entfällt zwar Unterricht, nicht aber ihre Anwesenheit. Was ist gewollt?
2. Ähnlich gelagert ist der Fall eines „Wandertags“ oder einer Stufenfahrt. Auch hier handelt es sich um Unterricht in besonderer Form. Kann dieser nun in voller Höhe der Tages- oder Wochenstundenzahl des betreffenden Jahrgangs angerechnet werden? Konkret fahren bei uns demnächst die Jgst. Q2 für eine Woche auf Studienfahrt. Acht Leistungskurse verteilen sich auf vier Fahrten, begleitet von 12 Lehrkräften. Wie sieht die Verrechnung bei der Unterrichtsstatistik aus?
3. Hat eine Sek. I – Klasse eine Exkursion / einen Wandertag (also Unterricht in besonderer Form), finden trotzdem Kurse in Religion oder WPI oder WPII statt (also regulärer Unterricht). Kann sich dadurch das Stundenvolumen erhöhen? Oder lasse ich dann die sich aus der Exkursion ergebenden Stunden einfach weg?
Danke & Grüße. Ulrich Hackfort, Inda-Gymnasium Aachen
ich habe Fragen bzgl. des Umgangs mit Stufenversammlungen und Wandertagen.
1. Bei einer Stufeninformation der Sek. II entfällt der Kursunterricht im Umfang von beispielsweise 16 Wochenstunden zugunsten einer zweistündigen Veranstaltung. Als elegante Lösung hätte ich eine Kürzung der regulären Unterrichtszeit um 14 Stunden empfunden. Das ist jedoch – nach Durchsicht der im UntStat-Wiki aufgeführten Hinweise zum ersten Schultag – offensichtlich nicht gewollt.
Ich könnte nun 2 Stunden Sonderveranstaltung und 14 Stunden Unterrichtsausfall angeben oder aber 16 Stunden Sonderveranstaltung, denn aus Sicht der Schüler entfällt zwar Unterricht, nicht aber ihre Anwesenheit. Was ist gewollt?
2. Ähnlich gelagert ist der Fall eines „Wandertags“ oder einer Stufenfahrt. Auch hier handelt es sich um Unterricht in besonderer Form. Kann dieser nun in voller Höhe der Tages- oder Wochenstundenzahl des betreffenden Jahrgangs angerechnet werden? Konkret fahren bei uns demnächst die Jgst. Q2 für eine Woche auf Studienfahrt. Acht Leistungskurse verteilen sich auf vier Fahrten, begleitet von 12 Lehrkräften. Wie sieht die Verrechnung bei der Unterrichtsstatistik aus?
3. Hat eine Sek. I – Klasse eine Exkursion / einen Wandertag (also Unterricht in besonderer Form), finden trotzdem Kurse in Religion oder WPI oder WPII statt (also regulärer Unterricht). Kann sich dadurch das Stundenvolumen erhöhen? Oder lasse ich dann die sich aus der Exkursion ergebenden Stunden einfach weg?
Danke & Grüße. Ulrich Hackfort, Inda-Gymnasium Aachen