Guten Tag zusammen,
ich habe Fragen bzgl. des Umgangs mit Stufenversammlungen und Wandertagen.
1. Bei einer Stufeninformation der Sek. II entfällt der Kursunterricht im Umfang von beispielsweise 16 Wochenstunden zugunsten einer zweistündigen Veranstaltung. Als elegante Lösung hätte ich eine Kürzung der regulären Unterrichtszeit um 14 Stunden empfunden. Das ist jedoch – nach Durchsicht der im UntStat-Wiki aufgeführten Hinweise zum ersten Schultag – offensichtlich nicht gewollt.
Ich könnte nun 2 Stunden Sonderveranstaltung und 14 Stunden Unterrichtsausfall angeben oder aber 16 Stunden Sonderveranstaltung, denn aus Sicht der Schüler entfällt zwar Unterricht, nicht aber ihre Anwesenheit. Was ist gewollt?
2. Ähnlich gelagert ist der Fall eines „Wandertags“ oder einer Stufenfahrt. Auch hier handelt es sich um Unterricht in besonderer Form. Kann dieser nun in voller Höhe der Tages- oder Wochenstundenzahl des betreffenden Jahrgangs angerechnet werden? Konkret fahren bei uns demnächst die Jgst. Q2 für eine Woche auf Studienfahrt. Acht Leistungskurse verteilen sich auf vier Fahrten, begleitet von 12 Lehrkräften. Wie sieht die Verrechnung bei der Unterrichtsstatistik aus?
3. Hat eine Sek. I – Klasse eine Exkursion / einen Wandertag (also Unterricht in besonderer Form), finden trotzdem Kurse in Religion oder WPI oder WPII statt (also regulärer Unterricht). Kann sich dadurch das Stundenvolumen erhöhen? Oder lasse ich dann die sich aus der Exkursion ergebenden Stunden einfach weg?
Danke & Grüße. Ulrich Hackfort, Inda-Gymnasium Aachen
Verrechnung von Kursunterricht bei Infoveranstaltungen und Fahrten
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Re: Verrechnung von Kursunterricht bei Infoveranstaltungen und Fahrten
Hallo Herr Hackfort,
vielen Dank für Ihre dezidierten Nachfragen, die sicherlich auch anderen Usern nützlich sein werden!
Zu verfahren ist folgendermaßen:
1. Stufeninformation
Die Stufe hätte in der Zeit - regulär - 16 Stunden Unterricht. Stattdessen findet für alle Kurse dieser Stufe die Infoveranstaltung statt. Daher werden die 16 Stunden als "Unterricht in besonderer Form" unter B2 erfasst. Eine Kürzung der Stundenzahl geht damit nicht einher - aus Sicht jedes Kurses findet ja ein alternatives Angebot, nämlich die Infoveranstaltung, statt. (Hinweis: Wären wir im Bereich der Detailerhebung, würde dies der Kategorie B2.4 zugeordnet. Diese Differenzierung entfällt natürlich bei der Wochenmeldung.)
2. Stufenfahrt
Sofern die Stufe für eine Woche vollständig auf Fahrt ist, werden einfach alle Stunden, die in dieser Woche in der Stufe laut Plan zu erteilen wären, als "Unterricht in besonderer Form" unter B2 erfasst.
3. Exkursion etc. und betroffener Unterricht in gekoppelten Lerngruppen
Wir verstehen Sie so, dass z. B. eine Klasse auf Exkursion ist und gleichzeitig Unterricht in gekoppelten Kursen stattfindet, in denen die Schüler/innen der Exkursionsklasse fehlen - die anderen Schüler/innen aber Unterricht haben.
Dieser Fall erhöht die Summe A nicht. Sie geben einfach für die Klasse, die abwesend ist, Unterricht in besonderer Form (B2) an.
Dabei gibt es verschiedene denkbare Varianten:
vielen Dank für Ihre dezidierten Nachfragen, die sicherlich auch anderen Usern nützlich sein werden!
Zu verfahren ist folgendermaßen:
1. Stufeninformation
Die Stufe hätte in der Zeit - regulär - 16 Stunden Unterricht. Stattdessen findet für alle Kurse dieser Stufe die Infoveranstaltung statt. Daher werden die 16 Stunden als "Unterricht in besonderer Form" unter B2 erfasst. Eine Kürzung der Stundenzahl geht damit nicht einher - aus Sicht jedes Kurses findet ja ein alternatives Angebot, nämlich die Infoveranstaltung, statt. (Hinweis: Wären wir im Bereich der Detailerhebung, würde dies der Kategorie B2.4 zugeordnet. Diese Differenzierung entfällt natürlich bei der Wochenmeldung.)
2. Stufenfahrt
Sofern die Stufe für eine Woche vollständig auf Fahrt ist, werden einfach alle Stunden, die in dieser Woche in der Stufe laut Plan zu erteilen wären, als "Unterricht in besonderer Form" unter B2 erfasst.
3. Exkursion etc. und betroffener Unterricht in gekoppelten Lerngruppen
Wir verstehen Sie so, dass z. B. eine Klasse auf Exkursion ist und gleichzeitig Unterricht in gekoppelten Kursen stattfindet, in denen die Schüler/innen der Exkursionsklasse fehlen - die anderen Schüler/innen aber Unterricht haben.
Dieser Fall erhöht die Summe A nicht. Sie geben einfach für die Klasse, die abwesend ist, Unterricht in besonderer Form (B2) an.
Dabei gibt es verschiedene denkbare Varianten:
- Wenn diese Klasse an dem Tag 8 Stunden Unterricht hätte und die Exkursion 8 Stunden dauert, geben Sie 8 Std. B2 an.
- Hätte die Klasse nur 6 Stunden Unterricht und wäre Sie dennoch bis zur 8. Std. unterwegs, sind trotzdem nur 6 Std. unter B2 anzugeben, weil laut Plan nur 6 Std. Unterricht zu erteilen wären (= KEINE Erhöhung der Summe A).
- Hätte die Klasse an dem Tag laut Plan 8 Std. Unterricht, aber sie ist nur 6 Std. auf Exkursion, werden 6 Std. unter B2 und die anderen beiden Stunden unter B1 erfasst, sofern sie regulär erteilt worden sind.
Mit freundlichen Grüßen
Referat 113 - Unterrichtsstatistik
Ministerium für Schule und Bildung Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf
E-Mail: untstat@msb.nrw.de
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Re: Verrechnung von Kursunterricht bei Infoveranstaltungen und Fahrten
Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung!
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Re: Verrechnung von Kursunterricht bei Infoveranstaltungen und Fahrten
Update für die UntStat 2023/24: Das Thema und die Eintragungshinweise sind weiterhin aktuell.
Mit freundlichen Grüßen
Referat 113 - Unterrichtsstatistik
Ministerium für Schule und Bildung Nordrhein-Westfalen
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E-Mail: untstat@msb.nrw.de
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