Kooperationskurse / Kurse mit externen Schülerinnen und Schülern
Für die Erfassung von Kooperationskursen / von Kursen mit externen Schülerinnen und Schülern gilt: Die Kurse werden im Rahmen der Unterrichtsstatistik allein an der ausrichtenden Schule erfasst.
Dies gilt auch für Kurse, an denen ausschließlich externe Schülerinnen und Schüler teilnehmen, wie es z.B. bei Herkunftssprachlichem Unterricht (HSU) oder bei Grund- und Leistungskursen denkbar ist, die in der Jahrgangsstufe Q1 für Schülerinnen und Schüler von benachbarten (Bündelungs-)Gymnasien eingerichtet wurden. Die Eintragung dieser Kurse in der Wochen- und Detailmeldung unterscheidet sich grundsätzlich nicht von der Eintragung von Kursen, an denen auch Schülerinnen und Schüler der ausrichtenden Schule teilnehmen.
Hinweis zu Kursen mit ausschließlich externen Schülerinnen und Schülern für die Detailmeldung:
Sofern ein Kurs für ausschließlich externe Schülerinnen und Schüler einer Jahrgangsstufe zugeordnet wird, die an der ausrichtenden Schule derzeit nicht besetzt ist, so sind Entfall bzw. EVA im Bereich D der Detailmeldung dennoch für die unterrichtete Jahrgangsstufe einzutragen. Dies ist im Schuljahr 2024/2025 z.B. in der Jahrgangsstufe Q1 an Gymnasien, die keine Bündelungsgymnasien sind, möglich (s.o.). Im vorgenannten Beispiel soll die Verteilung des ersatzlosen Ausfalls bzw. von EVA bei der Q1 erfolgen, auch wenn diese Jahrgangsstufe in den Basisdaten nicht angegeben wurde. Ein Hinweis auf solche besonderen Konstellationen wird im Kommentarfeld bei Übergabe der Detailmeldung erbeten.
Kooperationskurse / Kurse mit externen Schülerinnen und Schülern
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Kooperationskurse / Kurse mit externen Schülerinnen und Schülern
Mit freundlichen Grüßen
Referat 114 - Unterrichtsstatistik
Ministerium für Schule und Bildung Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf
E-Mail: untstat@msb.nrw.de
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