Hallo Reic,
in der UntStat werden generell nur die aus Sicht der Lerngruppe zu berücksichtigenden planmäßigen Unterrichtsstunden betrachtet bzw. gezählt (Summe A). Das bedeutet, dass auch nur die vom planmäßigen Stundenplan
der Lerngruppen abweichenden Unterrichtsformen - wie "Unterricht in besonderer Form" (einzutragen unter B2 in der Wochenmeldung und der Detailmeldung), Vertretungsmaßnahmen (einzutragen unter M1 bzw. M2 in der Wochenmeldung und im Bereich C der Detailmeldung) oder "Ersatzloser Ausfall" - in der UntStat aufgeführt werden.
Im Zusammenhang mit Ihrer Fragestellung ist nun zu beachten, dass die Unterrichtsstunden der Stufe Q2 und somit auch deren Prüfungsstunden im Rahmen des Abiturs seit der Kalenderwoche 16 in der UntStat
nicht mehr berücksichtigt bzw. mitgezählt werden.
Für Ihre konkrete Frage bedeutet dies, dass der Einsatz einer Lehrkraft in einer Abiturprüfung in einer Stunde, in der diese Lehrkraft planmäßig eine Freistunde hat, in der UntStat gar nicht aufgeführt wird.
Eine Eintragung wäre nur dann notwendig, wenn eine Lehrkraft wegen des notwendigen Einsatzes in einer Abiturprüfung in Ihrem planmäßig laut Stundenplan zu erteilenden Unterricht vertreten werden bzw. dieser ausfallen müsste. Dann würden die Stunden der betroffenen Lerngruppen in der Wochenmeldung im Fall einer Vertretung unter M1 bzw. unter "Ersatzlosem Ausfall" geführt. In der Detailmeldung würden die Stunden im Bereich C unter dem Grund C4 ("anderweitige schülerbezogene Aufgaben (z.B. Durchführung von Prüfungen,...") der entsprechenden Maßnahme (z.B. "Vertretung im vorgesehenen Fach") zugeordnet.
Weitere Hinweise finden Sie unter:
viewtopic.php?t=394