Guten Tag,
bei uns gibt es - wie vermutlich an vielen Schulen - Kommunikationsprüfungen in den modernen Fremdsprachen. Hierbei werden Schüler:innen in kleinen Gruppen von zwei Lehrkräften geprüft. Ist der Einsatz der Lehrkräfte in irgendeinerweise zu verbuchen? Der Unterricht, der deswegen vertreten werden muss, wird natürlich bei Vertretungen verbucht.
Vielen Dank
Kommunikationsprüfungen SI und SII
Moderator: Fachabteilung
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Re: Kommunikationsprüfungen SI und SII
Hallo Reic,
vielen Dank für die Frage.
Da in der UntStat die Eintragungen immer aus Sicht der Schülerinnen und Schüler vorzunehmen sind, ist der Einsatz der Lehrkräfte in Kommunikationsprüfungen in der UntStat nicht zu vermerken. Geleistete Mehrarbeit der Lehrkräfte wird in der UntStat nicht erfasst.
Wie Sie richtig anmerken, werden die Stunden der Lerngruppen, die aufgrund des Einsatzes der Lehrkraft vertreten werden müssen, in der Wochenmeldung unter M1 geführt. In der Detailmeldung werden diese Stunden im Bereich C ("Vertretung und Unterrichtsausfall nach Gründen") unter dem Punkt C.4 ("anderweitige schülerbezogene Aufgaben (z.B. Erteilung von Vertretungsunterricht, Durchführung von Prüfungen,...") der entsprechenden Maßnahme (z.B. "Vertretung im vorgesehenen Fach") zugeordnet.
Falls durch den Einsatz der Lehrkraft in den Prüfungen die planmäßigen Stunden entfallen müssen, sind in der Wochenmeldung die betroffenen Stunden der S1 unter "Ersatzloser Ausfall" und Stunden der S2 entweder unter "Ersatzloser Ausfall" oder - falls den Lerngruppen der S2 Aufgaben zur eigenverantwortlichen Bearbeitung zur Verfügung stehen - "EVA" aufzuführen.
In der Detailmeldung sind die betroffenen Stunden entsprechend im Bereich C ("Vertretung und Unterrichtsausfall nach Gründen") unter dem Punkt C.4 ("anderweitige schülerbezogene Aufgaben (z.B. Erteilung von Vertretungsunterricht, Durchführung von Prüfungen,...") der Maßnahme "Ersatzloser Ausfall" (S1, S2) oder - falls den Lerngruppen der S2 Aufgaben zur eigenverantwortlichen Bearbeitung zur Verfügung stehen -"EVA" (nur S2) zuzuordnen.
vielen Dank für die Frage.
Da in der UntStat die Eintragungen immer aus Sicht der Schülerinnen und Schüler vorzunehmen sind, ist der Einsatz der Lehrkräfte in Kommunikationsprüfungen in der UntStat nicht zu vermerken. Geleistete Mehrarbeit der Lehrkräfte wird in der UntStat nicht erfasst.
Wie Sie richtig anmerken, werden die Stunden der Lerngruppen, die aufgrund des Einsatzes der Lehrkraft vertreten werden müssen, in der Wochenmeldung unter M1 geführt. In der Detailmeldung werden diese Stunden im Bereich C ("Vertretung und Unterrichtsausfall nach Gründen") unter dem Punkt C.4 ("anderweitige schülerbezogene Aufgaben (z.B. Erteilung von Vertretungsunterricht, Durchführung von Prüfungen,...") der entsprechenden Maßnahme (z.B. "Vertretung im vorgesehenen Fach") zugeordnet.
Falls durch den Einsatz der Lehrkraft in den Prüfungen die planmäßigen Stunden entfallen müssen, sind in der Wochenmeldung die betroffenen Stunden der S1 unter "Ersatzloser Ausfall" und Stunden der S2 entweder unter "Ersatzloser Ausfall" oder - falls den Lerngruppen der S2 Aufgaben zur eigenverantwortlichen Bearbeitung zur Verfügung stehen - "EVA" aufzuführen.
In der Detailmeldung sind die betroffenen Stunden entsprechend im Bereich C ("Vertretung und Unterrichtsausfall nach Gründen") unter dem Punkt C.4 ("anderweitige schülerbezogene Aufgaben (z.B. Erteilung von Vertretungsunterricht, Durchführung von Prüfungen,...") der Maßnahme "Ersatzloser Ausfall" (S1, S2) oder - falls den Lerngruppen der S2 Aufgaben zur eigenverantwortlichen Bearbeitung zur Verfügung stehen -"EVA" (nur S2) zuzuordnen.
Mit freundlichen Grüßen
Referat 114 - Unterrichtsstatistik
Ministerium für Schule und Bildung Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf
E-Mail: untstat@msb.nrw.de
Referat 114 - Unterrichtsstatistik
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