An vielen Schulen wird im Advent ein gemeinsamer Gottesdienst gefeiert. Soweit dieser Gottesdienst oder ein parallel dazu angebotener Ersatzunterricht verpflichtend für alle Schülerinnen und Schüler ist, handelt es sich um Unterricht in besonderer Form, der im Bereich B2 einzutragen ist (Detailerhebung: Grund B2.2 "Unterricht an außerschulischen Lernorten / Exkursionen").
Ein freiwilliger Gottesdienst bei gleichzeitigem Entfall für die nichtteilnehmenden Schülerinnen und Schüler stellt hingegen ersatzlosen Unterrichtsausfall dar (Detailerhebung: Grund C.9), da nur solche Veranstaltungen als Unterricht zu werten sind, die für die Schülerinnen und Schüler verpflichtend sind.
Schulgottesdienst im Advent
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Schulgottesdienst im Advent
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Referat 114 - Unterrichtsstatistik
Ministerium für Schule und Bildung Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49
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E-Mail: untstat@msb.nrw.de
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