Schulgottesdienst im Advent

Hier finden sich Hinweise zum Umgang mit üblichen Ereignissen im Schuljahresverlauf wie
Schuljahresbeginn, Tag der offenen Tür, zentralen Prüfungen, Zeugniskonferenzen und Zeugnisausgabe etc.

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Fachabteilung
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Schulgottesdienst im Advent

Beitrag von Fachabteilung »

An vielen Schulen wird im Advent ein gemeinsamer Gottesdienst gefeiert. Soweit dieser Gottesdienst oder ein parallel dazu angebotener Ersatzunterricht verpflichtend für alle Schülerinnen und Schüler ist, handelt es sich um Unterricht in besonderer Form, der im Bereich B2 einzutragen ist (Detailerhebung: Grund B2.2 "Unterricht an außerschulischen Lernorten / Exkursionen").

Ein freiwilliger Gottesdienst bei gleichzeitigem Entfall für die nichtteilnehmenden Schülerinnen und Schüler stellt hingegen ersatzlosen Unterrichtsausfall dar (Detailerhebung: Grund C.9), da nur solche Veranstaltungen als Unterricht zu werten sind, die für die Schülerinnen und Schüler verpflichtend sind.
Mit freundlichen Grüßen
Referat 114 - Unterrichtsstatistik

Ministerium für Schule und Bildung Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf

E-Mail: untstat@msb.nrw.de
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