Zuständigkeitswechsel

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Moderator: IT-Referat

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Mörbel
Beiträge: 29
Registriert: Donnerstag 23. August 2018, 15:09

Zuständigkeitswechsel

Beitrag von Mörbel »

Guten Tag!
Wir haben eine Email erhalten mit folgendem Wortlaut:
"Erhebung der Unterrichtsstatistik im Erhebungsabschnitt 2023-08 des Schuljahres 2023/2024:
Zuständigkeitswechsel von Schule zur Schulaufsicht".
Was sagt uns das? Ändert sich für uns in der Schule irgendetwas?
Gruß
Fachabteilung
Beiträge: 371
Registriert: Montag 11. September 2017, 11:27

Re: Zuständigkeitswechsel

Beitrag von Fachabteilung »

Hallo Mörbel,

vielen Dank für die Frage.

Die von Ihnen angesprochene E-Mail wird automatisch aus dem UntStat-System verschickt, wenn die Schule die Detailmeldung durch Klick auf die Schaltfläche "Übergabe" abgibt.
Die Zuständigkeit für die Detailmeldung liegt ab diesem Moment bei der Schulaufsicht, die die Angaben der Schule prüft. Für die Schule bedeutet die angesprochene E-Mail, dass die Übergabe erfolgreich war. Es ergibt sich aus der E-Mail für die Schule kein Handlungsbedarf.

Wenn sich im Rahmen der Prüfung durch die Schulaufsicht Rückfragen bzw. Korrekturbedarf ergeben, kann die Schulaufsicht die Detailmeldung an die Schule zurückgeben. Falls sich keine Rückfragen ergeben, gibt die Schulaufsicht die Meldung an das Ministerium für Schule und Bildung (MSB) weiter, wo die Meldung erneut überprüft und danach abgeschlossen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Referat 113 - Unterrichtsstatistik

Ministerium für Schule und Bildung Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf

E-Mail: untstat@msb.nrw.de
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