Eine Lehrkraft ist abwesend. Um diese zu vertreten, wird eine andere Lehrkraft aus ihrer Lerngruppe herausgeholt. Dabei sind verschiedene Szenarien möglich.
1. Aufhebung von Doppelbesetzungen
Vertretungsfall:
Um die abwesende Lehrkraft zu vertreten, wird eine Doppelbesetzung aufgelöst und eine der beiden Lehrkräfte, die laut Plan in der Doppelbesetzung tätig wäre, wird zur Vertretung der abwesenden Person eingesetzt.
Hinweise:
- Eine „Doppelbesetzung“ liegt vor, wenn im Stundenplan zwei Lehrkräfte GLEICHZEITIG einer Lerngruppe zugeordnet sind (Teamteaching, hierbei ist unerheblich, ob es sich um zwei Fachlehrkräfte oder um eine Fachlehrkraft und eine sonderpädagogische Lehrkraft handelt).
- Beispiel zur Aufhebung von Doppelbesetzungen: https://schulverwaltungsinfos.nrw.de/un ... _Bereich_C
2. Zusammenlegung von Lerngruppen
Vertretungsfall:
Um die abwesende Lehrkraft zu vertreten, wird eine Lerngruppe aufgelöst, sodass der Unterricht nicht stattfindet und die Lehrkraft zur Vertretung der abwesenden Person eingesetzt wird. Dies kann z. B. vorkommen bei äußerer Differenzierung wie:
- Jahrgangsteams, z. B. Förderunterricht für einzelne Schülerinnen und Schüler einer Jahrgangsstufe, die aus unterschiedlichen Klassen kommen
- jahrgangsübergreifenden Lerngruppen
- DaZ, was parallel zum Unterricht der regulären Lerngruppe(n) unterrichtet wird
- Hier sind Lerngruppen betroffen, in denen Schülerinnen und Schüler gesonderten Unterricht anstelle des regulären Unterrichts haben. Eine „Zusammenlegung von Lerngruppen“ liegt hier vor, weil dieser Unterricht dann nicht stattfindet, sondern die Schülerinnen und Schüler in ihrer Stammklasse unterrichtet werden.
- Beispiel zur Zusammenlegung von Lerngruppen: https://schulverwaltungsinfos.nrw.de/un ... _Bereich_C
Siehe auch: