EVA SI

Hier befinden sich Fragen, die sich in erster Linie auf die Wochenmeldung beziehen.

Moderator: Fachabteilung

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Reic
Beiträge: 5
Registriert: Freitag 31. August 2018, 10:15

EVA SI

Beitrag von Reic »

Guten Tag,

können Sie mir bitte sagen, warum eigenverantwortliches Arbeiten in der SI nicht möglich ist? In unserem Vertretungs- und vor allem Unterrichtskonzept sind Selbstlernphasen ohne Lehrkraft vorgesehen.

Herzlichen Dank, K. Reichel
Fachabteilung
Beiträge: 366
Registriert: Montag 11. September 2017, 11:27

Re: EVA SI

Beitrag von Fachabteilung »

Hallo Reic,

in der UntStat gibt es nur für Kurse der Sek II die Möglichkeit Stunden der Maßnahme EVA zuzuordnen, da für Lerngruppen der Sek I grundsätzlich von einer Beaufsichtigung ausgegangen wird (Nr. 3 der Verwaltungsvorschriften zu § 57 Abs. 1 SchulG; BASS 12-08 Nr 1).

Davon ausgehend, dass auch Sie für die betroffenen Lerngruppen in der Sek I grundsätzlich eine Beaufsichtigung sicherstellen, empfiehlt sich die Behandlung der Stunden analog zur Eintragung von Stunden, in denen eine Mitbetreuung durch Lehrkräfte anderer Lerngruppen eingerichtet wurde. Die Stunden sollten demnach in der Wochenmeldung unter M2 eingetragen werden.

In der Detailerhebung sind die Stunden entsprechend im Bereich C nach Auswahl des Grundes der Vertretungsmaßnahme „Mitbetreuung anderer Lerngruppen“ zuzuordnen.
Mit freundlichen Grüßen
Referat 114 - Unterrichtsstatistik

Ministerium für Schule und Bildung Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf

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Andre Horstmann
Beiträge: 2
Registriert: Montag 11. September 2023, 07:47

Re: EVA SI

Beitrag von Andre Horstmann »

Hallo,
wir haben für unsere älteren Jahrgänge (8-10) auch evA Stunden, welche nur am Rand (1. Std bzw. 4 .Std 70 min) vergeben werden. In diesen Stunden bearbeiten die Schüler Aufgaben (teilweise auch zu Hause), welche vom Fachlehrer gestellt werden. Zur Zeit erfasse ich dies unter Entfall? Könnte ich dies auch unter einem andern Punkt (Distanzunterricht) angeben.

Viele Grüße
Fachabteilung
Beiträge: 366
Registriert: Montag 11. September 2017, 11:27

Re: EVA SI

Beitrag von Fachabteilung »

Hallo Herr Horstmann,

wenn die Lernenden in der 1. oder 4. Stunde in der Schule sind, ist die Eintragung der Stunden analog zur oben angegebenen Antwort vorzunehmen:
Fachabteilung hat geschrieben: Donnerstag 7. September 2023, 15:03 Davon ausgehend, dass auch Sie für die betroffenen Lerngruppen in der Sek I grundsätzlich eine Beaufsichtigung sicherstellen, empfiehlt sich die Behandlung der Stunden analog zur Eintragung von Stunden, in denen eine Mitbetreuung durch Lehrkräfte anderer Lerngruppen eingerichtet wurde. Die Stunden sollten demnach in der Wochenmeldung unter M2 eingetragen werden.
In der Detailerhebung sind die Stunden entsprechend im Bereich C nach Auswahl des Grundes der Vertretungsmaßnahme „Mitbetreuung anderer Lerngruppen“ zuzuordnen.
Wenn die Schülerinnen und Schüler der Sek I während der 1. Stunde zu Hause bleiben bzw. früher nach Hause gehen (4. Stunde), ist dies – wie Sie es bisher getan haben – dem ersatzlosen Ausfall zuzuordnen.

Die Zurechnung zur Kategorie Distanzunterricht setzt voraus, dass zwischen der Lehrkraft und den Schülerinnen und Schülern eine Interaktion stattfindet, z.B. mittels digitaler Zuschaltung.
Mit freundlichen Grüßen
Referat 114 - Unterrichtsstatistik

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Andre Horstmann
Beiträge: 2
Registriert: Montag 11. September 2023, 07:47

Re: EVA SI

Beitrag von Andre Horstmann »

Hallo,
wir hatten an einem Schultag einen Schülersprechtag, welcher für die Schüler*innen hauptsächlich als Studientag lief. Natürlich hatten die Schüler*innen mindestens einen Gesprächstermin an diesem Tag.
Sind die Stunden an einem Studientag als Ausfall oder Unterricht in besonderer Form zu werten?
Danke
Fachabteilung
Beiträge: 366
Registriert: Montag 11. September 2017, 11:27

Re: EVA SI

Beitrag von Fachabteilung »

Hallo Herr Horstmann,

wenn es für die Schülerinnen und Schüler einzelner Jahrgangsstufen bzw. Lerngruppen verpflichtend ist, eine bestimmte Anzahl von Gesprächsterminen wahrzunehmen, so ist dieser Stundenanteil als "B2: Unterricht in besonderer Form" (in der Detailmeldung unter B2.4 "Informations- und Beratungsveranstaltungen") zu zählen.

Die restlichen Stunden(anteile) sind im Meldebogen der SI als "ersatzloser Unterrichtsausfall" und im Meldebogen der SII als "ersatzloser Unterrichtsausfall oder "EVA" (wenn die Schülerinnen und Schüler Aufgaben zur Bearbeitung erhalten haben) anzugeben (in der Detailmeldung sind diese Stunden im Bereich C dem Grund C.8 "Eltern- und Schülersprechtag" zuzuordnen).
Mit freundlichen Grüßen
Referat 114 - Unterrichtsstatistik

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