Wann muss Vertretungsunterricht bei Mutterschutz / Elternzeit angegeben werden?
Verfasst: Dienstag 13. März 2018, 16:09
Befindet sich eine Lehrkraft in Mutterschutz bzw. Elternzeit, sind - in Bezug auf UntStat - zwei verschiedene Szenarien möglich.
1. Es gibt eine "reguläre" Dauervertretung
Wenn Dauervertretungen eingerichtet sind (z. B. über VERENA-Kräfte), sodass der Unterricht für die Dauer von Mutterschutz / Elternzeit "regulär" erteilt wird und keine Ad hoc-Vertretung stattfindet, müssen diese Stunden nicht in UntStat erfasst werden.
2. Es gibt keine Dauervertretung
Ist keine Dauervertretung eingerichtet (d. h. die Stunden werden "ad hoc" vertreten) oder ergeben sich für eine Übergangszeit vor oder nach Inkrafttreten des Vertrages für eine Vertretungskraft "Lücken", sind diese Stunden im Bereich C.2 zu erfassen.
1. Es gibt eine "reguläre" Dauervertretung
Wenn Dauervertretungen eingerichtet sind (z. B. über VERENA-Kräfte), sodass der Unterricht für die Dauer von Mutterschutz / Elternzeit "regulär" erteilt wird und keine Ad hoc-Vertretung stattfindet, müssen diese Stunden nicht in UntStat erfasst werden.
2. Es gibt keine Dauervertretung
Ist keine Dauervertretung eingerichtet (d. h. die Stunden werden "ad hoc" vertreten) oder ergeben sich für eine Übergangszeit vor oder nach Inkrafttreten des Vertrages für eine Vertretungskraft "Lücken", sind diese Stunden im Bereich C.2 zu erfassen.