Wann muss Vertretungsunterricht bei Mutterschutz / Elternzeit angegeben werden?

Hier finden sich Hinweise zum Umgang mit üblichen Ereignissen im Schuljahresverlauf wie
Schuljahresbeginn, Tag der offenen Tür, zentralen Prüfungen, Zeugniskonferenzen und Zeugnisausgabe etc.

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Wann muss Vertretungsunterricht bei Mutterschutz / Elternzeit angegeben werden?

Beitrag von Fachabteilung »

Befindet sich eine Lehrkraft in Mutterschutz bzw. Elternzeit, sind - in Bezug auf UntStat - zwei verschiedene Szenarien möglich.

1. Es gibt eine "reguläre" Dauervertretung
Wenn Dauervertretungen eingerichtet sind (z. B. über VERENA-Kräfte), sodass der Unterricht für die Dauer von Mutterschutz / Elternzeit "regulär" erteilt wird und keine Ad hoc-Vertretung stattfindet, müssen diese Stunden nicht in UntStat erfasst werden.

2. Es gibt keine Dauervertretung
Ist keine Dauervertretung eingerichtet (d. h. die Stunden werden "ad hoc" vertreten) oder ergeben sich für eine Übergangszeit vor oder nach Inkrafttreten des Vertrages für eine Vertretungskraft "Lücken", sind diese Stunden im Bereich C.2 zu erfassen.
Mit freundlichen Grüßen
Referat 113 - Unterrichtsstatistik

Ministerium für Schule und Bildung Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf

E-Mail: untstat@msb.nrw.de
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Re: Wann muss Vertretungsunterricht bei Mutterschutz / Elternzeit angegeben werden?

Beitrag von Fachabteilung »

Update für die UntStat ab 2023/24: Das Thema und der Eintragungshinweis sind weiterhin aktuell.
Mit freundlichen Grüßen
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