Wir haben im laufenden Schuljahr die Situation, dass aufgrund von vielen Ausfällen beim Lehrpersonal der PP-Unterricht in den Stufen 8 und 9 gekürzt werden musste und deshalb nicht mehr stattfindet. Damit einher geht die Anpassung des planmäßig stattfindenden Unterrichts (Kategorie A). Jetzt liegen die zu kürzenden PP-Stunden jedoch in einem Fall in der 3./4. Stunde, so dass es nötig ist, hier einen Lehrer zur Betreuung einzusetzen.
Wird dieser Unterricht jetzt als Vertetung (Kategorie M1) gewertet, oder, was meinem Verständis nach korrekt wäre, taucht er in der Statisik gar nicht auf, da diese Stunden ja auch bei den planmäßig erfassten Unterrichtsstunden nicht aufgeführt wird.
Betreuung bei gekürztem Unterricht
Moderator: Fachabteilung
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Re: Betreuung bei gekürztem Unterricht
Hallo J.M.,
wenn die Stunden vertreten werden, ist die Reduktion der Summe A eigentlich nicht vorgesehen. Dann wären diese Stunden unter M1 aufzuführen.
wenn die Stunden vertreten werden, ist die Reduktion der Summe A eigentlich nicht vorgesehen. Dann wären diese Stunden unter M1 aufzuführen.
Mit freundlichen Grüßen
Referat 113 - Unterrichtsstatistik
Ministerium für Schule und Bildung Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf
E-Mail: untstat@msb.nrw.de
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Völklinger Straße 49
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Re: Betreuung bei gekürztem Unterricht
Laut UnStatWiki gilt für die Erfassung der Kategorie A: "Erfasst wird ausschließlich der Pflichtunterricht."
Nach meinem Verständnis kann ein gekürzter und damit aus Schülersicht nicht mehr stattfindender Unterricht somit auch nicht mehr der Kategorie A zugeordnet werden.
Bitte korrigieren Sie mich, falls ich hier ein falsches Verständnis habe. (Daraus stellt sich dann aber wiederum die Frage, ob dann nicht auch die Mittagspausen, die beaufsichtigt werden müssen, auch als Unterricht zu werten sind ...).
Nach meinem Verständnis kann ein gekürzter und damit aus Schülersicht nicht mehr stattfindender Unterricht somit auch nicht mehr der Kategorie A zugeordnet werden.
Bitte korrigieren Sie mich, falls ich hier ein falsches Verständnis habe. (Daraus stellt sich dann aber wiederum die Frage, ob dann nicht auch die Mittagspausen, die beaufsichtigt werden müssen, auch als Unterricht zu werten sind ...).