Erfassung des Distanzunterrichts bei Abwesenheit der Lehrkraft
Verfasst: Freitag 21. August 2020, 11:17
+++ Update für die UntStat ab dem Schuljahr 2023/24 +++
Im neuen Erhebungsbogen der Wochenmeldung ab dem Schuljahr 2023/24 fällt der Distanzunterricht nicht mehr unter B2, sondern es gibt eine neue Kategorie Summe D "Distanzunterricht".
Im Erhebungsbogen der Detailerhebung ist der Distanzunterricht nun im Bereich C als Maßnahme dem jeweiligen Grund zuzuordnen, aufgrund dessen die im Beitrag angesprochene Lehrkraft keinen Präsenzunterricht geben kann.
Sehr geehrte Damen und Herren,
bei der Erfassung der Wochenmeldung hat sich mir eine Frage ergeben. An unserer Schule gibt es den Fall, dass eine Lehrkraft aufgrund der Corona-Pandemie keinen Präsenzunterricht halten kann. Der Unterricht des Kollegen wird durch andere Kollegen vertreten, allerdings wird der absente Kollege digital "zugeschaltet", sodass er selbst den Unterricht begleiten kann. Für die Klasse finden folglich alle Unterrichtsstunden in der Schule statt.
Handelt es sich hierbei um "Unterricht auf Distanz" als Unterpunkt des "Unterrichts in besonderer Form" oder aber als Vertretung? Oder lässt sich dieser Unterricht ggf. als "Unterricht gemäß Stundenplan" erfassen?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
Susanne Neubert
Im neuen Erhebungsbogen der Wochenmeldung ab dem Schuljahr 2023/24 fällt der Distanzunterricht nicht mehr unter B2, sondern es gibt eine neue Kategorie Summe D "Distanzunterricht".
Im Erhebungsbogen der Detailerhebung ist der Distanzunterricht nun im Bereich C als Maßnahme dem jeweiligen Grund zuzuordnen, aufgrund dessen die im Beitrag angesprochene Lehrkraft keinen Präsenzunterricht geben kann.
Sehr geehrte Damen und Herren,
bei der Erfassung der Wochenmeldung hat sich mir eine Frage ergeben. An unserer Schule gibt es den Fall, dass eine Lehrkraft aufgrund der Corona-Pandemie keinen Präsenzunterricht halten kann. Der Unterricht des Kollegen wird durch andere Kollegen vertreten, allerdings wird der absente Kollege digital "zugeschaltet", sodass er selbst den Unterricht begleiten kann. Für die Klasse finden folglich alle Unterrichtsstunden in der Schule statt.
Handelt es sich hierbei um "Unterricht auf Distanz" als Unterpunkt des "Unterrichts in besonderer Form" oder aber als Vertretung? Oder lässt sich dieser Unterricht ggf. als "Unterricht gemäß Stundenplan" erfassen?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
Susanne Neubert