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Besonderheiten in der ersten Schulwoche

Verfasst: Montag 10. August 2020, 15:42
von Fachabteilung
Mit Beginn des neuen Schuljahres ergeben sich gerade mit dem Schulstart einige Besonderheiten im Schulbetrieb, zu deren Erfassung die nachstehenden Hinweise eine Hilfestellung geben sollen.

Eingabe der Basisdaten
Bevor die Angaben zur Wochenmeldung bzw. zur Detailerhebung in UntStat übermittelt werden können, müssen zunächst die schulspezifischen Basisdaten eingegeben werden. Damit Sie bereits in der letzten Ferienwoche mit der Eingabe der Basisdaten die UntStat vorbereiten können, ist der Beginn des ersten Erhebungszeitraums auf den 31.07.2023 vorgezogen. Siehe auch: erste Erhebungswoche

Welcher Stundenplan soll der Erhebung zum Schuljahresbeginn für die Ermittlung der Summe A zugrunde gelegt werden?
Maßgeblich ist der erste, nicht provisorische Stundenplan, auch wenn dieser den Schülerinnen und Schülern erst zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben wird. Sollte am Schuljahresbeginn der Unterricht in Form von Kurzstunden erteilt werden, so ist der entfallende Anteil als "ersatzloser Unterrichtsausfall" anzugeben (Detailerhebung: Grund C.9).

Beispiel: Der Unterricht einer 2-zügigen Schule der Sekundarstufe I mit 12 Klassen umfasst laut dem ersten, nicht provisorischen Stundenplan an einem Unterrichtstag 72 Unterrichtsstunden (12 Klassen à 6 Stunden). Es werden Kurzstunden von 35min statt 45min erteilt. Damit entfallen 720 Unterrichtsminuten (72 x 10min) oder 16 Unterrichtsstunden (720/45min), die als ersatzloser Unterrichtsausfall einzutragen sind. Bei der Umrechnung entstehende Dezimalzahlen sind bis zu drei Nachkommastellen einzugeben.

Einschulung / Schuleinführung am 2. Schultag
Häufig findet die Einschulung in der Primarstufe und die Schuleinführung in den 5. Klassen erst am 2. Schultag statt. Für diese Schülerinnen und Schüler fällt somit der Unterricht am 1. Schultag ersatzlos aus (Detailerhebung: Grund C.9).

Begrüßungsfest zur Einschulung / Schuleinführung
Findet ein Begrüßungsfest für die neuen Schülerinnen und Schüler statt, so bedeutet das für alle teilnehmenden Schülerinnen und Schüler Unterricht in besonderer Form (Wochenmeldung: Kategorie B2, Detailerhebung: Grund B2.7 "Schulfest").
Dies gilt auch für Schülerinnen und Schüler aus den älteren Jahrgängen, die das Fest begleiten. Auch Vorbereitungen und Proben für dieses Fest sind als Unterricht in besonderer Form zu werten ( Schlagworte zur Kategorie B2; Detailerhebung: Grund B2.7).
Wirken bei der Veranstaltung oder deren Vorbereitung Lehrkräfte mit, die dadurch am geplanten regulären Unterricht in einer anderen Klasse verhindert sind, deren Schülerinnen und Schüler mehrheitlich nicht an der Veranstaltung oder deren Vorbereitung teilnehmen, ist die (Vertretungs-) Maßnahme, die für die betroffene Klasse gewählt wird, mit der entsprechenden Kennziffer einzugeben (Detailerhebung: Grund C.3).

Gottesdienst zu Beginn des Schuljahres
An vielen Schulen startet das Schuljahr mit einem Schulgottesdienst. Soweit dieser Gottesdienst oder ein parallel dazu angebotener Ersatzunterricht verpflichtend für alle Schülerinnen und Schüler ist, handelt es sich um Unterricht in besonderer Form, der im Bereich B2 einzutragen ist (Detailerhebung: Grund B2.2 "Unterricht an außerschulischen Lernorten / Exkursionen").
Ein freiwilliger Gottesdienst bei gleichzeitigem Schulstart zu einer späteren Unterrichtsstunde stellt hingegen ersatzlosen Unterrichtsausfall dar (Detailerhebung: Grund C.9), da nur solche Veranstaltungen als Unterricht zu werten sind, die für die Schülerinnen und Schüler verpflichtend sind.

Eingewöhnung und Kennenlernen
Wird in den ersten Tagen der Unterricht für die neuen Schülerinnen und Schüler als Kennenlernprojekt (bspw. "WirLernenUnsKennen") angeboten, so ist dies als Unterricht in besonderer Form (B2; Detailerhebung: Grund B2.3 "Projektunterricht") einzugeben. Wenn sich dadurch Auswirkungen auf die Unterrichtserteilung in anderen Jahrgangsstufen ergeben, so ist dort die (Vertretungs-) Maßnahme, die für die betroffene Klasse gewählt wird, mit der entsprechenden Kennziffer einzugeben (Detailerhebung: Grund C.3 "Tätigkeit im Rahmen des Unterrichts in besonderer Form").


Wir hoffen, mit dieser Auflistung Hilfestellungen geben zu können, wie die Besonderheiten des Schulstarts in UntStat eingetragen werden sollen. Falls sich noch weitere Fragen zu diesem Thema ergeben, können Sie diese als Kommentar unter diesem Beitrag posten.

Re: Besonderheiten in der ersten Schulwoche - Update SJ 2023/24

Verfasst: Mittwoch 9. August 2023, 09:38
von herrmann
Besonderheiten 1. Schulwoche

Kein Nachmittagsunterricht für die SI in der ersten Schulwoche gilt als ersatzloser Ausfall, richtig?

Gruß,
Rudolf Herrmann

Re: Besonderheiten in der ersten Schulwoche - Update SJ 2023/24

Verfasst: Donnerstag 10. August 2023, 09:26
von Fachabteilung
Hallo Herr Herrmann,

das ist korrekt. Wenn im Nachmittagsbereich der planmäßige Unterricht in der Sekundarstufe 1 ersatzlos entfällt, dann ist die entsprechende Stundenzahl in der Wochenmeldung unter der Kategorie „Ersatzloser Unterrichtsausfall“ einzutragen.

In der Detailerhebung müsste entsprechend im Bereich C die Stundenzahl in der Spalte „Ersatzloser Unterrichtsausfall“ dem Grund C.9 „Schuljahresbeginn,…“ zugeordnet werden.

Re: Besonderheiten in der ersten Schulwoche - Update SJ 2023/24

Verfasst: Dienstag 15. August 2023, 09:41
von molkethomas
Guten Morgen,

am ersten Schultag finden bei uns die ersten beiden Stunden als Klassenleitungsstunden statt.

Muss ich diese Stunden als B2 (Unterricht in besonderer Form) oder M2 (Unterricht in anderer Zusammensetzung, da die Klassen laut Regelstundenplan teilweise Kursunterricht gehabt hätten) eingeben?

Vielen Dank im Voraus

Liebe Grüße

Thomas Molke

Re: Besonderheiten in der ersten Schulwoche - Update SJ 2023/24

Verfasst: Mittwoch 16. August 2023, 08:00
von Fachabteilung
Hallo Herr Molke,

die von Ihnen angesprochenen Klassenleitungsstunden sind in UntStat unter B1 ("Erteilter Unterricht gemäß Stundenplan") einzutragen.

Generell sind die folgenden Fälle zu unterscheiden:

Für die Sekundarstufe I:
Der Unterricht, der zu Schuljahresbeginn und am Schuljahresende als Klassenleiterunterricht stattfindet und nur einzelne Stunden umfasst, wird als "Erteilter Unterricht gemäß Stundenplan" (B1) erfasst.
Nicht darunter fällt das Schulfest zur Einschulung sowie ganze Tage, die zur Eingewöhnung dienen. Diese sind als "Unterricht in besonderer Form" (B2) zu erfassen.

Analog für die Sekundarstufe II:
Der Unterricht, der z.B. bei den LK-Lehrkräften zu Beginn stattfindet, ist unter B1 als "Erteilter Unterricht gemäß Stundenplan" (B1) zu erfassen. Wird jedoch die gesamte Jahrgangsstufe in der Aula zusammengerufen, um Organisatorisches mit den Jahrgangsstufenleitern zu klären, fällt dies unter B2.