Hallo,
im Zusammenhang mit der aktuellen Situation könnte es ja durchaus zu dem Fall kommen, dass Schulgebäude zeitweise nicht betreten
werden dürfen. Meines Wissens sind die UntStat-Wochenmeldungen nur vom schulischen PC aus möglich. Daher eine zweigeteilte Frage:
1. Ist eine Eingabe nach entsprechender Anmeldung auch von nicht-schulischen PCs möglich?
2. falls nicht: Die Eingabefrist der Wochenmeldung endet im Regelfall ja mit dem Ablauf der darauffolgenden Woche. Diese Frist wäre im
oben genannten Fall jedoch nicht einzuhalten. Ist es möglich, diese Eingabefrist zu verlängern?
Schöne Grüße
Schulgebäude nicht nutzbar
Moderator: Fachabteilung
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Re: Schulgebäude nicht nutzbar
Hallo GS Lennestadt,
generelle Hinweise zur Erfassung der Unterrichtsstatistik im Kontext der Corona-Krise finden Sie hier:
viewtopic.php?f=2&t=289
Hinsichtlich des Betretens von Schulgebäuden bzw. der Ausübung der Dienstpflicht möchten wir auf die SchulMail vom 13.03.2020 - insbesondere Punkt 4 ("Dienstpflichten und Erreichbarkeit von Schulleitungen sowie Lehrerinnen und Lehrern") verweisen: https://www.schulministerium.nrw.de/doc ... index.html
Sollte die Ausübung der Dienstpflicht vor Ort und damit die Nutzung des Dienstrechners nicht möglich sein, können Sie die Daten nachreichen.
Unabhängig davon kann UntStat jedoch auf jedem beliebigen Windows-Rechner installiert und betrieben werden, weil die Daten zentral bei IT.NRW vorgehalten werden. Die dazu erforderliche Software können Sie auf der Seite der Schulverwaltung NRW herunterladen: https://www.svws.nrw.de/download/untstat-pc
Die Anmeldung erfolgt mit den üblichen UntStat-Zugangsdaten.
generelle Hinweise zur Erfassung der Unterrichtsstatistik im Kontext der Corona-Krise finden Sie hier:
viewtopic.php?f=2&t=289
Hinsichtlich des Betretens von Schulgebäuden bzw. der Ausübung der Dienstpflicht möchten wir auf die SchulMail vom 13.03.2020 - insbesondere Punkt 4 ("Dienstpflichten und Erreichbarkeit von Schulleitungen sowie Lehrerinnen und Lehrern") verweisen: https://www.schulministerium.nrw.de/doc ... index.html
Sollte die Ausübung der Dienstpflicht vor Ort und damit die Nutzung des Dienstrechners nicht möglich sein, können Sie die Daten nachreichen.
Unabhängig davon kann UntStat jedoch auf jedem beliebigen Windows-Rechner installiert und betrieben werden, weil die Daten zentral bei IT.NRW vorgehalten werden. Die dazu erforderliche Software können Sie auf der Seite der Schulverwaltung NRW herunterladen: https://www.svws.nrw.de/download/untstat-pc
Die Anmeldung erfolgt mit den üblichen UntStat-Zugangsdaten.
Mit freundlichen Grüßen
Referat 114 - Unterrichtsstatistik
Ministerium für Schule und Bildung Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf
E-Mail: untstat@msb.nrw.de
Referat 114 - Unterrichtsstatistik
Ministerium für Schule und Bildung Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf
E-Mail: untstat@msb.nrw.de