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Umgang mit Karneval oder anderen Brauchtumstagen

Verfasst: Montag 3. Dezember 2018, 15:21
von Fachabteilung
Sollten an Ihrer Schule durch Karneval o. Ä. Änderungen gegenüber dem regulären Stundenplan erfolgen, sind diese zu erfassen.

Im Fall der Wochenmeldung lassen sich diese i. d. R. entweder dem "Unterricht in besonderer Form" (B2) oder dem ersatzlosen Ausfall zuordnen.

Deutlich wird die Zuordnung am Beispiel der Detailerhebung, bei der z. B. folgende Fälle denkbar sind:
  • Karnevalsfeier der gesamten Schule: Die betroffenen Stunden sind zu erfassen als „Unterricht in besonderer Form“ im Bereich B2.7 („Schulfest“)
  • Verkürzter Unterricht / kein Nachmittagsunterricht: Die entfallenen Stunden sind als „ersatzloser Unterrichtsausfall“ zu erfassen im Bereich C.9 („Schuljahresbeginn, Zeugnisausgabe, regionales Brauchtum etc.“)