Sind die im Stundenplan vorgesehenen Stunden für DaZ und LRS mitzuzählende Pflichtstunden?
Wie sind diese Stunden mit Maßnahmen zu verbinden, wenn diese Lehrkraft (für LRS) eine andere kranke Lehrkraft zu vertreten hat und LRS ausfällt?
DaZ und LRS
Moderator: Fachabteilung
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Re: DaZ und LRS
Hallo Cookie,
wir möchten an dieser Stelle auf den Hinweis zum Thema "Zu erteilender Unterricht" verweisen: https://schulverwaltungsinfos.nrw.de/un ... reich_A.29
Dort ist unter dem Punkt "Unterricht" u. a. angegeben:
Wenn Sie zu dieser Beurteilung kommen, müssen Sie im von Ihnen geschilderten Fall folgendermaßen vorgehen:
wir möchten an dieser Stelle auf den Hinweis zum Thema "Zu erteilender Unterricht" verweisen: https://schulverwaltungsinfos.nrw.de/un ... reich_A.29
Dort ist unter dem Punkt "Unterricht" u. a. angegeben:
Auf dieser Basis müssen Sie für Ihre Schule entscheiden, ob es sich um Pflichtunterricht handelt.Alle im Stundenplan ausgewiesenen Unterrichtsangebote, an denen für die Schülerinnen und Schüler eine Teilnahmeverpflichtung besteht, gelten als Unterricht.
Erfasst wird damit nur der Pflichtunterricht (so z. B. auch Förderstunden als Bestandteil der in den Stundentafeln vorgesehenen Ergänzungsstunden), nicht hingegen Angebote, für welche sich Schülerinnen und Schüler auf freiwilliger Basis selbst verpflichtet haben.
Für die Entscheidung, ob es sich jeweils um Pflichtunterricht oder um freiwillige Angebote handelt, ist als Indikator heranzuziehen, ob für die Schülerinnen und Schüler bei Fernbleiben ein entsprechender Vermerk auf dem Zeugnis erfolgen würde (unentschuldigte Fehlstunde).
Wenn Sie zu dieser Beurteilung kommen, müssen Sie im von Ihnen geschilderten Fall folgendermaßen vorgehen:
- Anzahl betroffene Std. LRS: Ersatzloser Unterrichtsausfall unter C3 ("Lehrkraft muss in anderer Lerngruppe vertreten")
- Anzahl der Std. Vertretungsunterricht, die durch diese Lehrkraft vertreten werden: Vertretung im vorgesehenen Fach oder Ersatzunterricht (je nachdem, was zutrifft) unter C1 ("Lehrkraft erkrankt, Kurmaßnahme")
Mit freundlichen Grüßen
Referat 113 - Unterrichtsstatistik
Ministerium für Schule und Bildung Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf
E-Mail: untstat@msb.nrw.de
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Re: DaZ und LRS
Update für die UntStat ab 2023/24: Die Frage und die angegebenen Hinweise sind weiterhin aktuell.
Im neuen Erhebungsbogen ist folgende Änderung zu beachten:
Anzahl betroffene Std. LRS: Ersatzloser Unterrichtsausfall muss nun unter C4 ("anderweitige schülerbezogene Aufgaben..") eingetragen werden
Anzahl der Std. Vertretungsunterricht, die durch diese Lehrkraft vertreten werden: Vertretung im vorgesehenen Fach oder Ersatzunterricht (je nachdem, was zutrifft) unter C1 ("Lehrkraft erkrankt, Kurmaßnahme")
Im neuen Erhebungsbogen ist folgende Änderung zu beachten:
Anzahl betroffene Std. LRS: Ersatzloser Unterrichtsausfall muss nun unter C4 ("anderweitige schülerbezogene Aufgaben..") eingetragen werden
Anzahl der Std. Vertretungsunterricht, die durch diese Lehrkraft vertreten werden: Vertretung im vorgesehenen Fach oder Ersatzunterricht (je nachdem, was zutrifft) unter C1 ("Lehrkraft erkrankt, Kurmaßnahme")
Mit freundlichen Grüßen
Referat 113 - Unterrichtsstatistik
Ministerium für Schule und Bildung Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf
E-Mail: untstat@msb.nrw.de
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