Nach der ersten Woche der Detailerhebung geht eine Lehrkraft in Mutterschutz und anschließend in Elternzeit. Dieser Ausfall muss schulintern kompensiert werden, so dass es für die zweite Woche der Detailerhebung eine neue UV und einen neuen Stundenplan gibt, die ab diesem Zeitpunkt dauerhaft gültig sind.
Wie ist hier vorzugehen?
Die genauen Änderungen an der UV habe ich bereits im Forum zur Wochenerhebung beschrieben:
viewtopic.php?f=13&t=115
Leider habe ich dort noch keine Rückmeldung zur Vorgehensweise erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Sauerwald
UV-Änderung und Stundenplanänderung während der Detailerhebung
Moderator: Fachabteilung
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- Registriert: Montag 11. September 2017, 11:27
Re: UV-Änderung und Stundenplanänderung während der Detailerhebung
Hallo Herr Sauerwald,
in den Erhebungszeitraum fallen 2 reguläre Stundenpläne. Insofern ist für jede Woche der jeweils gültige Stundenplan der Erhebung zugrunde zu legen.
in den Erhebungszeitraum fallen 2 reguläre Stundenpläne. Insofern ist für jede Woche der jeweils gültige Stundenplan der Erhebung zugrunde zu legen.
Mit freundlichen Grüßen
Referat 114 - Unterrichtsstatistik
Ministerium für Schule und Bildung Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf
E-Mail: untstat@msb.nrw.de
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