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Beweglicher Ferientag

Verfasst: Dienstag 10. Oktober 2017, 11:33
von Jana Vey
Hallo,

ich habe eine Frage zu den beweglichen Ferientagen:

Ist es richtig, dass ich bei Eintragung eines beweglichen Ferientages (bei der Detailerhebung unter A "Bewegliche Ferientage") die für diesen Tag betreffenden (ausfallenden) Unterrichtsstunden von der Stundengesamtzahl unter A ("Zu erteilender Unterricht gemäß Stundenplan im Erhebungszeitraum") abziehen muss? Dies wäre für mich logisch, jedoch fand ich hierzu keinen Hinweis in der Anleitung.

Über eine kurze Rückmeldung würde ich mich freuen!

Viele Grüße
Jana Vey

Re: Beweglicher Ferientag

Verfasst: Dienstag 10. Oktober 2017, 11:50
von Fachabteilung
Hallo Frau Vey,
Ihre Vorgehensweise bei einem beweglichen Ferientag ist völlig richtig.
  • Im Bereich A) des Erhebungsbogens der Detailerhebung geben Sie an, wie viele bewegliche Ferientage im Erhebungszeitraum liegen.
  • Die Stunden, die an diesem Tag / diesen Tagen insgesamt zu unterrichten gewesen wären, ziehen Sie vom zu erteilenden Unterricht gemäß Stundenplan im Erhebungszeitraum ab.
  • Geben Sie die tatsächlich zu unterrichtende Gesamtzahl unter A) an.
Beispiel:
Eine fiktive, 2-zügige Grundschule hat im Erhebungszeitraum eigentlich 400 Stunden Unterricht gemäß Stundenplan zu erteilen. Im Erhebungszeitraum befindet sich jedoch ein beweglicher Ferientag.
Also fallen an diesem Tag 8x5 = 40 Std. aus. Diese sind von der Gesamtstundenzahl abzuziehen, sodass unter A) 360 Stunden eingetragen werden und 1 beweglicher Ferientag angegeben wird.

Update:
Es gibt im Wiki ein Beispiel zum Umgang mit beweglichen Ferientagen:
https://schulverwaltungsinfos.nrw.de/un ... _Ferientag

Re: Beweglicher Ferientag

Verfasst: Dienstag 20. Juni 2023, 09:37
von Fachabteilung
Update für die UntStat ab 2023/24: Die Frage und der Umgang mit den Beweglichen Ferientagen ist weiterhin aktuell.

Weiterführende Informationen finden Sie im UntStat-Wiki:
https://schulverwaltungsinfos.nrw.de/un ... _Ferientag