Vertretungsunterricht in der Oberstufe bei Mitaufsicht
Verfasst: Mittwoch 19. September 2018, 14:39
Da ich bislang keinen zu meiner Frage passenden Hinweis gefunden habe, möchte ich diese hier stellen.
Die Oberstufenkurse werden an unserer Schule mitunter durch eine Mitaufsicht im Nachbarraum "vertreten". D.h. der fehlende Kollege (etwa dann, wenn die Fehlzeit planbar ist wie z.B. bei einer Fortbildung) hat die SuS mit Aufgaben versorgt, die diese in der entsprechenden Stunde bearbeiten. Ein sich im Nachbarraum befindender Kollege ist dann neben seinem eigenen Unterricht mit der Mitaufsicht betreut.
Ist eine solche Stunde als EVA oder als Maßnahme mit Lehrkraft bei unveränderter Lerngruppe zu zählen?
Für Hinweise danke ich schon einmal herzlich.
Chr. Achenbach
Die Oberstufenkurse werden an unserer Schule mitunter durch eine Mitaufsicht im Nachbarraum "vertreten". D.h. der fehlende Kollege (etwa dann, wenn die Fehlzeit planbar ist wie z.B. bei einer Fortbildung) hat die SuS mit Aufgaben versorgt, die diese in der entsprechenden Stunde bearbeiten. Ein sich im Nachbarraum befindender Kollege ist dann neben seinem eigenen Unterricht mit der Mitaufsicht betreut.
Ist eine solche Stunde als EVA oder als Maßnahme mit Lehrkraft bei unveränderter Lerngruppe zu zählen?
Für Hinweise danke ich schon einmal herzlich.
Chr. Achenbach