Ich habe eine grundsätzliche Frage zum Umgang mit "Unterricht in besonderer Form" und deren Auswirkungen auf den erteilten Unterricht laut Plan bzw. den planmäßig zu erteilenden Unterricht. Ein Beispiel:
Ein Jahrgang mit 5 Klassen führt eine ganztägiges Projekt durch. An diesem Tag hätten die Klassen eigentlich jeweils 8 Stunde Unterricht. Daraus resultieren 5x8=40 Stunden Unterricht in besonderer Form.
Da während dieses Zeitraums aber auch kein differenzierter Unterricht (z.B. E/G-Kurse, WP-Kurse, Förderunterricht...) in diesem Jahrgang stattfindet, reduziert sich die Zahl der regulär (nicht) erteilten Stunden ja nicht nur um 40 Stunden, sondern um z.B. 10 weitere (Kurs-)Stunden. Wie gehe ich damit um?
Ziehe ich diese Stunden ebenfalls vom regulär erteilten Unterricht ab? Dann würde sich ja die Zahl der "planmäßig zu erteilenden" Stunden ebenfalls ändern. Oder und wenn ja wo führe ich diese (Kurs-)Stunden an anderer Stelle auf - also z.B. als "ersatzloser Ausfall", bei M1 oder M2? Dann würde ja die Gesamtsumme erteilter Unterricht (immer) gleich bleiben.
Gleiches gilt ja für alle Formen von Unterricht in besonderer Form, also z.B. für Praktika, Klassenfahrten... oder sehe ich das falsch?
Danke für eine Rückmeldung
Stefan Verlemann
Umgang mit Unterricht in besonderer Form / planmäßig zu erteiltender Unterricht
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Re: Umgang mit Unterricht in besonderer Form / planmäßig zu erteiltender Unterricht
Hallo Herr Verlemann,
die Fragestellung ist jeweils aus Sicht der Lerngruppe zu behandeln. Danach zählen alle laut Stundenplan zu erteilenden Stunden in den Lerngruppen zum Unterricht in besonderer Form.
Beispiel:
Die Klassen 9 A, 9 B und 9 C haben in den ersten 5 Stunden Unterricht im Klassenverband. In der 6. Stunde sind die Klassen auf 5 Lerngruppen im Wahlpflichtbereich aufgeteilt. Der 9. Jahrgang hat an dem Tag Projektunterricht.
Lösung:
Planmäßig zu erteilender Unterricht (Summe A): 3 x 5 Stunden im Klassenverband + 5 Stunden im WP-Bereich Summe A = 20 Stunden
Alle Lerngruppen sind vom Projekt betroffen, d.h. der Unterricht findet in allen Bereichen als Unterricht in besonderer Form statt: B2 = 20 Stunden
die Fragestellung ist jeweils aus Sicht der Lerngruppe zu behandeln. Danach zählen alle laut Stundenplan zu erteilenden Stunden in den Lerngruppen zum Unterricht in besonderer Form.
Beispiel:
Die Klassen 9 A, 9 B und 9 C haben in den ersten 5 Stunden Unterricht im Klassenverband. In der 6. Stunde sind die Klassen auf 5 Lerngruppen im Wahlpflichtbereich aufgeteilt. Der 9. Jahrgang hat an dem Tag Projektunterricht.
Lösung:
Planmäßig zu erteilender Unterricht (Summe A): 3 x 5 Stunden im Klassenverband + 5 Stunden im WP-Bereich Summe A = 20 Stunden
Alle Lerngruppen sind vom Projekt betroffen, d.h. der Unterricht findet in allen Bereichen als Unterricht in besonderer Form statt: B2 = 20 Stunden
Mit freundlichen Grüßen
Referat 113 - Unterrichtsstatistik
Ministerium für Schule und Bildung Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf
E-Mail: untstat@msb.nrw.de
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