+++Update für die UntStat ab dem Schuljahr 2023/24+++
Im neuen Erhebungsbogen ist für den Grund "Schuljahresbeginn" die Kennziffer C.9 auszuwählen.
Hallo,
an welcher Stelle sollen die Stunden erfasst werden, wenn Pflicht-AG`en erst nach der ersten Unterrichtswoche beginnen können.
Zählt dies unter den Punkt C) 17. Schuljahresbeginn, da es sich im eine Störung im Zusammenhang mit dem Schuljahresbeginn handelt?
Pflicht-AG
Moderator: Fachabteilung
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Re: Pflicht-AG
Hallo Stegemc,
ja, der Ausfall kann unter C.9 eingetragen werden.
ja, der Ausfall kann unter C.9 eingetragen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Referat 113 - Unterrichtsstatistik
Ministerium für Schule und Bildung Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf
E-Mail: untstat@msb.nrw.de
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Re: Pflicht-AG
Update für die UntStat ab 2023/24: Die Frage ist weiterhin aktuell. Der Ausfall kann im neuen Erhebungsbogen unter C.9 eingetragen werden.
Mit freundlichen Grüßen
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