Hinweise zur UntStat während der Abiturphase
Während der Abiturphase sind folgende Besonderheiten zu beachten:
Prüfungsvorbereitung / Abiturvorbereitungswoche
Umgang mit besonderem Unterricht während Mottowoche und Abigag
Anpassung der Basisdaten und der Summe A in den Wochenmeldungen nach letztem Unterrichtstag der Q2
Einsatz von Lehrkräften in Abiturprüfungen
Hinweise zur UntStat während der Abiturphase
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Hinweise zur UntStat während der Abiturphase
Mit freundlichen Grüßen
Referat 114 - Unterrichtsstatistik
Ministerium für Schule und Bildung Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf
E-Mail: untstat@msb.nrw.de
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Re: Hinweise zur UntStat während der Abiturphase
Hallo,
wie bzw. wo und als was trage ich in der Detailerhebung folgendes ein.
Eine Lehrkraft wird zur Aufsicht in einer Abiturprüfung eingesetzt. Die Aufsicht findet in einer Freistunde statt, sodass kein Unterricht entfällt oder vertreten werden muss.
Danke!
wie bzw. wo und als was trage ich in der Detailerhebung folgendes ein.
Eine Lehrkraft wird zur Aufsicht in einer Abiturprüfung eingesetzt. Die Aufsicht findet in einer Freistunde statt, sodass kein Unterricht entfällt oder vertreten werden muss.
Danke!
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Re: Hinweise zur UntStat während der Abiturphase
Hallo Reic,
in der UntStat werden generell nur die aus Sicht der Lerngruppe zu berücksichtigenden planmäßigen Unterrichtsstunden betrachtet bzw. gezählt (Summe A). Das bedeutet, dass auch nur die vom planmäßigen Stundenplan der Lerngruppen abweichenden Unterrichtsformen - wie "Unterricht in besonderer Form" (einzutragen unter B2 in der Wochenmeldung und der Detailmeldung), Vertretungsmaßnahmen (einzutragen unter M1 bzw. M2 in der Wochenmeldung und im Bereich C der Detailmeldung) oder "Ersatzloser Ausfall" - in der UntStat aufgeführt werden.
Im Zusammenhang mit Ihrer Fragestellung ist nun zu beachten, dass die Unterrichtsstunden der Stufe Q2 und somit auch deren Prüfungsstunden im Rahmen des Abiturs seit der Kalenderwoche 16 in der UntStat nicht mehr berücksichtigt bzw. mitgezählt werden.
Für Ihre konkrete Frage bedeutet dies, dass der Einsatz einer Lehrkraft in einer Abiturprüfung in einer Stunde, in der diese Lehrkraft planmäßig eine Freistunde hat, in der UntStat gar nicht aufgeführt wird.
Eine Eintragung wäre nur dann notwendig, wenn eine Lehrkraft wegen des notwendigen Einsatzes in einer Abiturprüfung in Ihrem planmäßig laut Stundenplan zu erteilenden Unterricht vertreten werden bzw. dieser ausfallen müsste. Dann würden die Stunden der betroffenen Lerngruppen in der Wochenmeldung im Fall einer Vertretung unter M1 bzw. unter "Ersatzlosem Ausfall" geführt. In der Detailmeldung würden die Stunden im Bereich C unter dem Grund C4 ("anderweitige schülerbezogene Aufgaben (z.B. Durchführung von Prüfungen,...") der entsprechenden Maßnahme (z.B. "Vertretung im vorgesehenen Fach") zugeordnet.
Weitere Hinweise finden Sie unter:
viewtopic.php?t=394
in der UntStat werden generell nur die aus Sicht der Lerngruppe zu berücksichtigenden planmäßigen Unterrichtsstunden betrachtet bzw. gezählt (Summe A). Das bedeutet, dass auch nur die vom planmäßigen Stundenplan der Lerngruppen abweichenden Unterrichtsformen - wie "Unterricht in besonderer Form" (einzutragen unter B2 in der Wochenmeldung und der Detailmeldung), Vertretungsmaßnahmen (einzutragen unter M1 bzw. M2 in der Wochenmeldung und im Bereich C der Detailmeldung) oder "Ersatzloser Ausfall" - in der UntStat aufgeführt werden.
Im Zusammenhang mit Ihrer Fragestellung ist nun zu beachten, dass die Unterrichtsstunden der Stufe Q2 und somit auch deren Prüfungsstunden im Rahmen des Abiturs seit der Kalenderwoche 16 in der UntStat nicht mehr berücksichtigt bzw. mitgezählt werden.
Für Ihre konkrete Frage bedeutet dies, dass der Einsatz einer Lehrkraft in einer Abiturprüfung in einer Stunde, in der diese Lehrkraft planmäßig eine Freistunde hat, in der UntStat gar nicht aufgeführt wird.
Eine Eintragung wäre nur dann notwendig, wenn eine Lehrkraft wegen des notwendigen Einsatzes in einer Abiturprüfung in Ihrem planmäßig laut Stundenplan zu erteilenden Unterricht vertreten werden bzw. dieser ausfallen müsste. Dann würden die Stunden der betroffenen Lerngruppen in der Wochenmeldung im Fall einer Vertretung unter M1 bzw. unter "Ersatzlosem Ausfall" geführt. In der Detailmeldung würden die Stunden im Bereich C unter dem Grund C4 ("anderweitige schülerbezogene Aufgaben (z.B. Durchführung von Prüfungen,...") der entsprechenden Maßnahme (z.B. "Vertretung im vorgesehenen Fach") zugeordnet.
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E-Mail: untstat@msb.nrw.de
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