Umgang mit besonderem Unterricht durch Mottowoche/Abigag

Hier finden sich Hinweise zum Umgang mit üblichen Ereignissen im Schuljahresverlauf wie
Schuljahresbeginn, Tag der offenen Tür, zentralen Prüfungen, Zeugniskonferenzen und Zeugnisausgabe etc.

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Fachabteilung
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Umgang mit besonderem Unterricht durch Mottowoche/Abigag

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Umgang mit besonderem Unterricht durch Mottowoche/Abigag 2025

Falls in der KW14 oder der KW15 im Zusammenhang mit Feierlichkeiten der Jahrgangsstufe Q2 in der Mottowoche ein Abigag oder eine klassen- bzw. jahrgangsübergreifende Schulveranstaltung stattfindet, so sind die betroffenen Stunden unter B2 (in der Detailmeldung unter B.2.7 „Schulfest“) zu führen.

Sollte Unterricht in anderen Jahrgangsstufen aufgrund der Feierlichkeiten im Zuge der Mottowoche ausfallen, so sind diese Stunden entsprechend als „EVA“ (falls die Schülerinnen und Schüler der SII Aufgaben zur eigenverantwortlichen Bearbeitung erhalten haben) oder „Ersatzloser Ausfall“ zu werten. In der Detailmeldung werden diese Stunden entsprechend unter C9 („Schuljahresbeginn, Zeugnisausgabe, regionales Brauchtum etc.“) dem „Ersatzlosen Ausfall“ oder „EVA“ zugeordnet.
Mit freundlichen Grüßen
Referat 114 - Unterrichtsstatistik

Ministerium für Schule und Bildung Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf

E-Mail: untstat@msb.nrw.de
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