Einsatz von Lehrkräften in Abiturprüfungen

Hier finden sich Hinweise zum Umgang mit üblichen Ereignissen im Schuljahresverlauf wie
Schuljahresbeginn, Tag der offenen Tür, zentralen Prüfungen, Zeugniskonferenzen und Zeugnisausgabe etc.

Moderator: Fachabteilung

Antworten
Fachabteilung
Beiträge: 366
Registriert: Montag 11. September 2017, 11:27

Einsatz von Lehrkräften in Abiturprüfungen

Beitrag von Fachabteilung »

Einsatz von Lehrkräften in Abiturprüfungen

Wenn Lehrkräfte aufgrund der Teilnahme an schriftlichen und mündlichen Abiturprüfungen in ihrem planmäßigen Unterricht vertreten werden müssen bzw. der planmäßige Unterricht entfällt, so sind diese Stunden in der Wochenmeldung entsprechend der getroffenen Vertretungsmaßnahme unter M1, M2, „EVA“ (falls die Schülerinnen und Schüler der SII Aufgaben zur eigenverantwortlichen Bearbeitung erhalten haben) oder „Ersatzlosem Ausfall“ einzutragen. In der Detailmeldung werden die Stunden im Bereich C unter C4 („anderweitige schülerbezogene Aufgaben (z.B. Erteilung von Vertretungsunterricht, Durchführung von Prüfungen etc.“) der getroffenen Vertretungsmaßnahme bzw. „EVA“ oder“ Ersatzlosem Ausfall“ zugeordnet.

Beispiel 1: Mündliche Abiturprüfungen

Aufgrund von mündlichen Abiturprüfungen findet an einem Tag in der Schule kein Unterricht für die Jahrgangsstufen 5 bis Q1 statt. Alle Lehrkräfte der Schule sind für den Einsatz in Prüfungen oder für Aufsichten eingeplant.
Laut regulärem Stundenplan finden an diesem Tag 82 Stunden Unterricht in der SI (Jahrgangsstufen 5 bis 10) und 55 Stunden in der SII (Jahrgangsstufe EF und Q1) statt.

Eintragung der Stunden des Prüfungstages in der UntStat-Wochenmeldung:

Wochenmeldung SI:
82 Stunden „Ersatzloser Ausfall“.

Wochenmeldung SII:
49 Stunden „EVA“ (die Schülerinnen und Schüler erhielten im Vorfeld Aufgaben zur eigenständigen Bearbeitung),
6 Stunden „Ersatzloser Ausfall“ (aufgrund einer andauernden Erkrankung von zwei Lehrkräften konnten den Schülerinnen und Schülern keine Aufgaben im Vorfeld gegeben werden.

Eintragung der Stunden des Prüfungstages in der UntStat-Detailerhebung:

Detailerhebung SI:
Bereich C: C4 („anderweitige schülerbezogene Aufgaben (z.B. Erteilung von Vertretungsunterricht, Durchführung von Prüfungen etc.“): Spalte „Ersatzloser Ausfall“ 82 Stunden.

Detailerhebung SII:
Bereich C: C4 („anderweitige schülerbezogene Aufgaben (z.B. Erteilung von Vertretungsunterricht, Durchführung von Prüfungen etc.“): Spalte „EVA“: 6 Stunden, Spalte „Ersatzloser Ausfall“ 49 Stunden.

Beispiel 2: Schriftliche Abiturprüfungen

Gleiches gilt, wenn Lehrkräfte aufgrund von Aufsichten beim schriftlichen Abitur nicht ihren eigentlichen Unterricht laut Stundenplan wahrnehmen können. Der Grund der jeweiligen Maßnahme ist im Bereich der Detailerhebung auch hier C4 („anderweitige schülerbezogene Aufgaben (z.B. Erteilung von Vertretungsunterricht, Durchführung von Prüfungen etc.“).
Mit freundlichen Grüßen
Referat 114 - Unterrichtsstatistik

Ministerium für Schule und Bildung Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf

E-Mail: untstat@msb.nrw.de
Antworten