Einsatz von Lehrkräften in Abiturprüfungen
Wenn Lehrkräfte aufgrund der Teilnahme an schriftlichen und mündlichen Abiturprüfungen in ihrem planmäßigen Unterricht vertreten werden müssen bzw. der planmäßige Unterricht entfällt, so sind diese Stunden in der Wochenmeldung entsprechend der getroffenen Vertretungsmaßnahme unter M1, M2, „EVA“ (falls die Schülerinnen und Schüler der SII Aufgaben zur eigenverantwortlichen Bearbeitung erhalten haben) oder „Ersatzlosem Ausfall“ einzutragen. In der Detailmeldung werden die Stunden im Bereich C unter C4 („anderweitige schülerbezogene Aufgaben (z.B. Erteilung von Vertretungsunterricht, Durchführung von Prüfungen etc.“) der getroffenen Vertretungsmaßnahme bzw. „EVA“ oder“ Ersatzlosem Ausfall“ zugeordnet.
Beispiel 1: Mündliche Abiturprüfungen
Aufgrund von mündlichen Abiturprüfungen findet an einem Tag in der Schule kein Unterricht für die Jahrgangsstufen 5 bis Q1 statt. Alle Lehrkräfte der Schule sind für den Einsatz in Prüfungen oder für Aufsichten eingeplant.
Laut regulärem Stundenplan finden an diesem Tag 82 Stunden Unterricht in der SI (Jahrgangsstufen 5 bis 10) und 55 Stunden in der SII (Jahrgangsstufe EF und Q1) statt.
Eintragung der Stunden des Prüfungstages in der UntStat-Wochenmeldung:
Wochenmeldung SI:
82 Stunden „Ersatzloser Ausfall“.
Wochenmeldung SII:
49 Stunden „EVA“ (die Schülerinnen und Schüler erhielten im Vorfeld Aufgaben zur eigenständigen Bearbeitung),
6 Stunden „Ersatzloser Ausfall“ (aufgrund einer andauernden Erkrankung von zwei Lehrkräften konnten den Schülerinnen und Schülern keine Aufgaben im Vorfeld gegeben werden.
Eintragung der Stunden des Prüfungstages in der UntStat-Detailerhebung:
Detailerhebung SI:
Bereich C: C4 („anderweitige schülerbezogene Aufgaben (z.B. Erteilung von Vertretungsunterricht, Durchführung von Prüfungen etc.“): Spalte „Ersatzloser Ausfall“ 82 Stunden.
Detailerhebung SII:
Bereich C: C4 („anderweitige schülerbezogene Aufgaben (z.B. Erteilung von Vertretungsunterricht, Durchführung von Prüfungen etc.“): Spalte „EVA“: 6 Stunden, Spalte „Ersatzloser Ausfall“ 49 Stunden.
Beispiel 2: Schriftliche Abiturprüfungen
Gleiches gilt, wenn Lehrkräfte aufgrund von Aufsichten beim schriftlichen Abitur nicht ihren eigentlichen Unterricht laut Stundenplan wahrnehmen können. Der Grund der jeweiligen Maßnahme ist im Bereich der Detailerhebung auch hier C4 („anderweitige schülerbezogene Aufgaben (z.B. Erteilung von Vertretungsunterricht, Durchführung von Prüfungen etc.“).
Einsatz von Lehrkräften in Abiturprüfungen
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Einsatz von Lehrkräften in Abiturprüfungen
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Referat 114 - Unterrichtsstatistik
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Völklinger Straße 49
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E-Mail: untstat@msb.nrw.de
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