An unserer Schule findet an einem Tag ein Schüler- und Elternsprechtag statt. An diesem Tag findet kein reg. Unterricht statt. Eltern und Schüler haben die Gelegenheit Beratungstermine bei den Lehrkräften wahrzunehmen. Die Schüler zweier Stufen erhalten eine Pflichtberatung, pro Schüler 15 Minuten. Wie ist der Unterricht an diesem Tag für die Wochenmeldung zu werten?
Als B 2 - Unterricht in besonderer Form für die Stufen, die eine Pflichtberatung habnen, für alle anderen Unterrichtsausfall?
Vielen Dank
Elternsprechtag / Schülersprechtag
Moderator: Fachabteilung
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Re: Schüler-Elternsprechtag
Hallo Kuhlemann,
der Unterricht an diesem Tag ist wie von Ihnen beschrieben einzutragen.
Die Beratung fällt unter B2 (in der Detailmeldung B2.4 "Informations- und Beratungsveranstaltungen") und die Stunden der jeweiligen Lerngruppen, die aufgrund des Schüler- und Elternsprechtags ausfallen, sind ersatzloser Ausfall (in der Detailmeldung Grund C.8 "Eltern- und Schülersprechtag").
der Unterricht an diesem Tag ist wie von Ihnen beschrieben einzutragen.
Die Beratung fällt unter B2 (in der Detailmeldung B2.4 "Informations- und Beratungsveranstaltungen") und die Stunden der jeweiligen Lerngruppen, die aufgrund des Schüler- und Elternsprechtags ausfallen, sind ersatzloser Ausfall (in der Detailmeldung Grund C.8 "Eltern- und Schülersprechtag").
Mit freundlichen Grüßen
Referat 114 - Unterrichtsstatistik
Ministerium für Schule und Bildung Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf
E-Mail: untstat@msb.nrw.de
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