Elternsprechtag / Schülersprechtag

FAQ – Häufig gestellte Fragen (Nur – Lese – Forum)

Moderator: Fachabteilung

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Kuhlemann
Beiträge: 2
Registriert: Dienstag 13. November 2018, 08:20

Elternsprechtag / Schülersprechtag

Beitrag von Kuhlemann »

An unserer Schule findet an einem Tag ein Schüler- und Elternsprechtag statt. An diesem Tag findet kein reg. Unterricht statt. Eltern und Schüler haben die Gelegenheit Beratungstermine bei den Lehrkräften wahrzunehmen. Die Schüler zweier Stufen erhalten eine Pflichtberatung, pro Schüler 15 Minuten. Wie ist der Unterricht an diesem Tag für die Wochenmeldung zu werten?
Als B 2 - Unterricht in besonderer Form für die Stufen, die eine Pflichtberatung habnen, für alle anderen Unterrichtsausfall?

Vielen Dank
Fachabteilung
Beiträge: 366
Registriert: Montag 11. September 2017, 11:27

Re: Schüler-Elternsprechtag

Beitrag von Fachabteilung »

Hallo Kuhlemann,

der Unterricht an diesem Tag ist wie von Ihnen beschrieben einzutragen.

Die Beratung fällt unter B2 (in der Detailmeldung B2.4 "Informations- und Beratungsveranstaltungen") und die Stunden der jeweiligen Lerngruppen, die aufgrund des Schüler- und Elternsprechtags ausfallen, sind ersatzloser Ausfall (in der Detailmeldung Grund C.8 "Eltern- und Schülersprechtag").
Mit freundlichen Grüßen
Referat 114 - Unterrichtsstatistik

Ministerium für Schule und Bildung Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf

E-Mail: untstat@msb.nrw.de
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