Tag der offenen Tür an Schulen / Schulfest / Ausgleichstag

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Fachabteilung
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Tag der offenen Tür an Schulen / Schulfest / Ausgleichstag

Beitrag von Fachabteilung »

Die meisten Schulen präsentieren sich an einem oder mehreren Tagen den möglichen neuen Schülerinnen und Schülern des kommenden Schuljahres. Diese Tage der offenen Tür finden auch an sonst unterrichtsfreien Tagen am Wochenende statt. Im Gegenzug dafür wird teilweise an einem anderen Tag kein Unterricht erteilt. Daher ist in der Regel der Grundsatz anzuwenden, dass vorgezogene und nachgeholte Unterrichtsstunden keine Auswirkungen auf den Umfang des planmäßig erteilten Unterrichts im Berichtszeitraum haben: https://schulverwaltungsinfos.nrw.de/un ... Beispiel_2
Zudem behält auch die allgemeine Regel Gültigkeit, dass eine außerplanmäßige Erhöhung des Unterrichtsvolumens (z. B. weil ein Wandertag oder eine Exkursion bis in den Nachmittag dauert), nicht zu einer Erhöhung des zu erfassenden planmäßig zu erteilenden Unterrichts führt: https://schulverwaltungsinfos.nrw.de/un ... _Form_(B2)

Je nach Durchführung an der Schule ergeben sich Besonderheiten im Erhebungsabschnitt, auf die wir nachfolgend kurz eingehen möchten:

In den Erhebungsabschnitt fällt ein Tag der offenen Tür an einem sonst unterrichtsfreien Tag

Wird an der Schule im Berichtszeitraum ein Tag der offenen Tür durchgeführt, aufgrund dessen an einem anderen Tag kein Unterricht stattfindet, so handelt es sich um vorgezogenen oder nachgeholten Unterricht am Tag der offenen Tür.
Wenn der Tag der offenen Tür nicht durch einen unterrichtsfreien Tag ausgeglichen wird, handelt es sich um zusätzlichen Unterricht, der über das Stundenvolumen der Stundenpläne hinausgeht.

In beiden Fällen ist der Unterricht am Tag der offenen Tür nicht in der Statistik für diesen Erhebungsabschnitt zu berücksichtigen.

In den Erhebungsabschnitt fällt ein unterrichtsfreier Tag aufgrund von Tagen der offenen Tür
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass der am unterrichtsfreien Tag nicht erteilte Unterricht wenigstens teilweise am Tag der offenen Tür vorgezogen oder nachgeholt wird.
Übersteigt das eigentlich am unterrichtsfreien Tag zu erteilende Unterrichtsvolumen die Menge des am Tag der offenen Tür erteilten Unterrichts, so ist zusätzlich im Bereich C mit Grund 11 „Sonstiges“ die Differenz als ersatzloser Unterrichtsausfall mit dem Vermerk „Tag der offenen Tür“ einzugeben. (siehe die nachstehenden Beispiele 1 und 2)
Da die Aufmerksamkeit an den Tagen der offenen Tür nicht nur dem Unterrichtsgeschehen gilt, sondern auch dafür genutzt wird, um sich der Öffentlichkeit zu präsentieren, handelt es sich bei diesem Unterricht um Unterricht in besonderer Form. Da bislang noch keine eindeutige Kategorie hierfür gebildet wurde, ist das Unterrichtsvolumen von den Tagen der offenen Tür unter B2 Nr. 8 mit dem Vermerk „Tag der offenen Tür“ zu melden.
Erteilt die Schule bei mehreren Tagen der offenen Tür jeweils nur einem Teil der Schülerschaft eine Anwesenheitspflicht, so ist dies bei der Berechnung des Gesamtvolumens zu berücksichtigen. (siehe unten Beispiel 3)

Der Tag der offenen Tür findet an einem regulären Unterrichtstag statt
Die Aufmerksamkeit an dem Tag der offenen Tür gilt nicht allein dem Unterrichtsgeschehen, sondern auch der Präsentation der Schule in der Öffentlichkeit. Daher ist das an dem Tag erteilte Unterrichtsvolumen als Unterricht in besonderer Form unter B2 Nr. 8 mit dem Vermerk „Tag der offenen Tür“ zu melden.
Gilt am Tag der offenen Tür eine vom eigentlichen Stundenplan abweichende Anwesenheitspflicht für die Schülerinnen und Schüler (beispielsweise durch einen späteren Unterrichtsbeginn oder ein früheres Unterrichtsende), so ist zusätzlich im Bereich C mit Grund 11 „Sonstiges“ die Differenz zum planmäßig zu erteilenden Unterricht an diesem Tag als ersatzloser Unterrichtsausfall mit dem Vermerk „Tag der offenen Tür“ einzugeben. (siehe unten Beispiel 4)

Sonstige Fallgestaltungen
Die Tage der offenen Tür werden an den Schulen auf unterschiedlichste Arten ausgestaltet. Wir haben versucht, die aus unserer Sicht gängigsten Fallgestaltungen zu beschreiben. Wird der Tag der offenen Tür bei Ihnen anders durchgeführt, so schreiben sie uns doch hier im Forum.

Beispiel 1:
Eine 2-zügige Schule der Sekundarstufe I mit 12 Klassen veranstaltet an einem Samstag einen Tag der offenen Tür. Die Veranstaltung beginnt mit der zweiten Stunde und endet nach der fünften Stunde (4 Stunden).
Zum Ausgleich für den Tag findet an einem anderen Tag, der in den Berichtszeitraum fällt, kein Unterricht statt. An diesem Tag hätten alle Klassen von der ersten bis zur 6. Stunde Unterricht gehabt.

Eigentlich zu erteilender Unterricht an dem freien Tag: 12 Klassen x 6 Unterrichtsstunden = 72 Stunden

Eintragungen im Bereich B2 Grund 8 mit dem Vermerk „Tag der offen Tür“:
12 Klassen x 4 Unterrichtsstunden = 48 Stunden

Eintragungen im Bereich C Grund 11 mit dem Vermerk „Tag der offen Tür“:
Eigentlich zu erteilender Unterricht von 72 Stunden abzüglich der 48 Stunden unter B2 = 24 Stunden

Beispiel 2:
Eine 2-zügige Schule der Sekundarstufe I mit 12 Klassen veranstaltet an zwei Samstagen einen Tag der offenen Tür. Die Veranstaltung beginnt mit der zweiten Stunde und endet nach der fünften Stunde (4 Stunden).
Zum Ausgleich für den Tag findet an einem anderen Tag, der in den Berichtszeitraum fällt, kein Unterricht statt. An dem Tag hätten alle Klassen von der ersten bis zur 6. Stunde Unterricht gehabt.

Eigentlich zu erteilender Unterricht an dem freien Tag: 12 Klassen x 6 Unterrichtsstunden = 72 Stunden

Eintragungen im Bereich B2 Grund 8 mit dem Vermerk „Tag der offen Tür“:
12 Klassen x 4 Unterrichtsstunden x 2 Tage = 96 Stunden, maximal jedoch die Anzahl des eigentlich zu erteilenden Unterrichts = 72 Stunden

Eintragungen im Bereich C Grund 11 mit dem Vermerk „Tag der offen Tür“:
Die 96 Stunden übersteigen die 72 Stunden, daher ist kein ersatzloser Ausfall einzutragen.

Beispiel 3:
Eine 2-zügige Schule der Sekundarstufe I mit 12 Klassen veranstaltet an zwei Samstagen einen Tag der offenen Tür. Die Veranstaltung findet jeweils mit der Hälfte der Schülerinnen und Schüler statt und beginnt mit der zweiten Stunde und endet nach der fünften Stunde (4 Stunden).
Zum Ausgleich für den Tag findet an einem anderen Tag im Berichtszeitraum kein Unterricht statt. An dem Tag hätten alle Klassen von der ersten bis zur 6. Stunde Unterricht gehabt.

Eigentlich zu erteilender Unterricht an dem freien Tag: 12 Klassen x 6 Unterrichtsstunden = 72 Stunden

Eintragungen im Bereich B2 Grund 8 mit dem Vermerk „Tag der offen Tür“:
12 Klassen x 4 Unterrichtsstunden x 2 Tage x 0,5 (Hälftige Schülerzahl) = 48 Stunden

Eintragungen im Bereich C Grund 11 mit dem Vermerk „Tag der offen Tür“:
Eigentlich zu erteilender Unterricht von 72 Stunden abzüglich der 48 Stunden unter B2 = 24 Stunden


Beispiel 4:
Eine 2-zügige Schule der Sekundarstufe I mit 12 Klassen veranstaltet an einem regulären Schultag einen Tag der offenen Tür. Die Veranstaltung beginnt mit der zweiten Stunde und endet nach der fünften Stunde (4 Stunden). Laut Stundenplan hätten alle Klassen von der ersten bis zur 6. Stunde Unterricht gehabt.

Eintragungen im Bereich B2 Grund 8 mit dem Vermerk „Tag der offen Tür“:
12 Klassen x 4 Unterrichtsstunden = 48 Stunden

Eintragungen im Bereich C Grund 11 mit dem Vermerk „Tag der offen Tür“:
Eigentlich zu erteilender Unterricht 12 Klassen x 6 Unterrichtsstunden = 72 Stunden
72 Stunden abzüglich der 48 Stunden unter B2 = 24 Stunden

Mit freundlichen Grüßen
Referat 114 - Unterrichtsstatistik

Ministerium für Schule und Bildung Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49
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E-Mail: untstat@msb.nrw.de
ssimon
Beiträge: 5
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Re: Tag der offenen Tür an Schulen

Beitrag von ssimon »

Hallo,

an unserer Schule gibt es keinen Ausgleich en bloc für alle, weil nur einige Schülerinnen und Schüler und auch nicht alle Lehrkräfte am Tag der offenen Tür teilnehmen. Die Lehrkräfte, die teilgenommen haben, können individuell über das Schuljahr verteilt zum Ausgleich 3 Stunden „frei“ bekommen.
Ist es richtig, wenn wir diesen Ausfall unter C.21 (Sonstiger Grund) mit dem Hinweis „Ausgleich Tag der offenen Tür“ angeben?

MfG
ssimon
Fachabteilung
Beiträge: 366
Registriert: Montag 11. September 2017, 11:27

Re: Tag der offenen Tür an Schulen

Beitrag von Fachabteilung »

Hallo ssimon,
diese Vorgehensweise ist richtig!

Im Erhebungsbogen für das Schuljahr 2023/24 gibt es den Grund 21 nicht mehr, nun ist der Grund C11 "Sonstiges" zu wählen.
Mit freundlichen Grüßen
Referat 114 - Unterrichtsstatistik

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