Hallo!
Was gilt bei der Aufhebung von Doppelbesetzungen mit Fachkräften des Multiprofessionellen Teams im Gemeinsamen Lernen?
Zur Erläuterung: Fachkräfte des Multiprofessionellen Teams im Gemeinsamen Lernen (MPT) gehen an unserer Schule in bestimmten Unterrichtsstunden bei Lehrkräften zur Unterstützung mit in den Unterricht. Es ist also eine Doppelbesetzungen mit Lehrkraft und MPT-Fachkraft.
Handelt es sich beim Ausfall einer der beiden Personen ebenfalls um die Aufhebung einer Doppelbesetzung, wenn die jeweils andere Kraft den Unterricht in einem solchen Fall allein übernimmt?
Vielen Dank!
Aufhebung von Doppelbesetzungen mit Fachkräften des Multiprofessionellen Teams im Gemeinsamen Lernen
Moderator: Fachabteilung
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- Registriert: Montag 11. September 2017, 11:27
Re: Aufhebung von Doppelbesetzungen mit Fachkräften des Multiprofessionellen Teams im Gemeinsamen Lernen
Hallo RoeM,
vielen Dank für die wichtige Frage.
Wenn für die Lerngruppe laut Stundenplan eine permanente Doppelbesetzung mit einer Fachkraft des MPT eingerichtet wurde, ist es genau so wie Sie es vorschlagen.
Im Fall des Ausfalls einer der beiden Lehrkräfte ändert sich aus Sicht der Lerngruppe die Zahl der planmäßigen Kurslehrkräfte. Daher ist die Stunde in der Wochenmeldung unter M1 (Maßnahmen mit anderer Lehrkraft bei unveränderter Lerngruppe) zu zählen.
In der Detailerhebung ist die Stunde entsprechend im Bereich C - nach Auswahl des zutreffenden Grundes - der Vertretungsmaßnahme „Aufhebung von Doppelbesetzungen“ zuzuordnen.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie im UntStat-Wiki unter https://schulverwaltungsinfos.nrw.de/un ... esetzungen
vielen Dank für die wichtige Frage.
Wenn für die Lerngruppe laut Stundenplan eine permanente Doppelbesetzung mit einer Fachkraft des MPT eingerichtet wurde, ist es genau so wie Sie es vorschlagen.
Im Fall des Ausfalls einer der beiden Lehrkräfte ändert sich aus Sicht der Lerngruppe die Zahl der planmäßigen Kurslehrkräfte. Daher ist die Stunde in der Wochenmeldung unter M1 (Maßnahmen mit anderer Lehrkraft bei unveränderter Lerngruppe) zu zählen.
In der Detailerhebung ist die Stunde entsprechend im Bereich C - nach Auswahl des zutreffenden Grundes - der Vertretungsmaßnahme „Aufhebung von Doppelbesetzungen“ zuzuordnen.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie im UntStat-Wiki unter https://schulverwaltungsinfos.nrw.de/un ... esetzungen
Mit freundlichen Grüßen
Referat 113 - Unterrichtsstatistik
Ministerium für Schule und Bildung Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf
E-Mail: untstat@msb.nrw.de
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