Ich habe gelesen, dass ich Kurzstunden umrechnen und dann entsprechend als Entfall zählen muss. Was aber ist mit allen anderen Unterrichtsstunden (Unterricht in besonderer Form, Lehrkraft bei … Lerngruppe)? Muss ich die auch alle auf Kurzstunden umrechnen?
Gruß
Ute Mörbel
Kurzstunden
Moderator: Fachabteilung
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Re: Kurzstunden
Hallo Frau Mörbel,
bei den Wochenmeldungen geben Sie ja mit den Basisdaten das Stundenraster für Ihre Schule ein.
Im Falle von außerplanmäßigen Kurzstunden müssen Sie tatsächlich umrechnen und die entsprechenden Werte als Entfall angeben. Alle anderen Stunden, die im Alltagsbetrieb nach dem Stundenraster Ihrer Schule erteilt werden, geben Sie ja ohnehin im Stundenraster Ihrer Schule an.
Beantwortet das Ihre Frage?
bei den Wochenmeldungen geben Sie ja mit den Basisdaten das Stundenraster für Ihre Schule ein.
Im Falle von außerplanmäßigen Kurzstunden müssen Sie tatsächlich umrechnen und die entsprechenden Werte als Entfall angeben. Alle anderen Stunden, die im Alltagsbetrieb nach dem Stundenraster Ihrer Schule erteilt werden, geben Sie ja ohnehin im Stundenraster Ihrer Schule an.
Beantwortet das Ihre Frage?
Mit freundlichen Grüßen
Referat 113 - Unterrichtsstatistik
Ministerium für Schule und Bildung Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf
E-Mail: untstat@msb.nrw.de
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Re: Kurzstunden
Ja, danke sehr.