Nun sind ja alle Schulen in NRW geschlossen worden. Welche Auswirkungen hat dies auf Unstat?
Welche Eintragungen sind vorzunehmenden?
Schulschließung wegen Corona
Moderator: Fachabteilung
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Re: Schulschließung wegen Corona
Erläuterungen zur Erfassung von Schulschließungen und anderen Planabweichungen aufgrund des Coronavirus finden Sie in den "Aktuellen Hinweisen":
viewtopic.php?f=2&t=289
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Mit freundlichen Grüßen
Referat 114 - Unterrichtsstatistik
Ministerium für Schule und Bildung Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf
E-Mail: untstat@msb.nrw.de
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Re: Schulschließung wegen Corona
Nur zur Sicherheit, damit ich (und wir alle) es richtig verstehen:
Der gesamte Unterricht aller Schulen in NRW fällt für drei Wochen aus bzw. wird auf EVA umgestellt, und alle Schulen erfassen dies Woche für Woche in UntStat?
Der gesamte Unterricht aller Schulen in NRW fällt für drei Wochen aus bzw. wird auf EVA umgestellt, und alle Schulen erfassen dies Woche für Woche in UntStat?
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Re: Schulschließung wegen Corona
Hallo broschfwg,
ja, es ist richtig, dass die Schulen in NRW für die Zeit, in der die Schulen geschlossen sind, die nicht erteilten Stunden in UntStat erfassen sollen.
Bitte bedenken Sie, dass im Nachgang der Corona-Krise u. a. auch damit zu rechnen ist, dass die Auswirkungen auf verschiedenste Bereiche des öffentlichen Lebens analysiert werden. Dazu gehören auch die Auswirkungen auf das Bildungssystem.
ja, es ist richtig, dass die Schulen in NRW für die Zeit, in der die Schulen geschlossen sind, die nicht erteilten Stunden in UntStat erfassen sollen.
Bitte bedenken Sie, dass im Nachgang der Corona-Krise u. a. auch damit zu rechnen ist, dass die Auswirkungen auf verschiedenste Bereiche des öffentlichen Lebens analysiert werden. Dazu gehören auch die Auswirkungen auf das Bildungssystem.
Mit freundlichen Grüßen
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Ministerium für Schule und Bildung Nordrhein-Westfalen
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Re: Schulschließung wegen Corona
In den Erläuterungen zu Corona findet sich der Hinweis "Alle Maßnahmen aufgrund der Schulschließungen sind jedoch „Maßnahmen ohne Lehrkraft“, die auch als solche erfasst werden müssen. Dabei kann „EVA“ nur in der Sekundarstufe II vermerkt werden."
Bei uns (Gymnasium, Sek.I + Sek. II) erhalten die Schülerinnen und Schüler aller Altersstufen online Aufgaben, die sie zu Hause erledigen und bei uns zur Korrektur einreichen. Aber wie Sie auch schreiben, ist es nur in der Sek. II möglich, "EVA" einzutragen. Es erscheint mir unlogisch, in der Sek. I, die zur Zeit genauso wie die Sek. II arbeitet, "Ausfall" einzutragen. Ist es korrekt, dass man das trotzdem so handhaben muss?
Bei uns (Gymnasium, Sek.I + Sek. II) erhalten die Schülerinnen und Schüler aller Altersstufen online Aufgaben, die sie zu Hause erledigen und bei uns zur Korrektur einreichen. Aber wie Sie auch schreiben, ist es nur in der Sek. II möglich, "EVA" einzutragen. Es erscheint mir unlogisch, in der Sek. I, die zur Zeit genauso wie die Sek. II arbeitet, "Ausfall" einzutragen. Ist es korrekt, dass man das trotzdem so handhaben muss?
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Re: Schulschließung wegen Corona
Hallo picht,
ja, es ist richtig, dass außerhalb der Sekundarstufe II alle nicht erteilten Stunden aufgrund der Schulschließungen durch das Coronavirus als „ersatzloser Ausfall“ erfasst werden.
Uns ist bewusst, dass die Schulen ihr Möglichstes tun, die Schülerinnen und Schüler aller Schulstufen (von der Primarstufe bis zur Sek. II) mit Aufgaben zu versorgen. Bei einer späteren Auswertung, Interpretation und Veröffentlichung der Erhebungsdaten wird dies berücksichtigt und entsprechend kommuniziert.
Wir möchten kurz die Hintergründe erläutern:
ja, es ist richtig, dass außerhalb der Sekundarstufe II alle nicht erteilten Stunden aufgrund der Schulschließungen durch das Coronavirus als „ersatzloser Ausfall“ erfasst werden.
Uns ist bewusst, dass die Schulen ihr Möglichstes tun, die Schülerinnen und Schüler aller Schulstufen (von der Primarstufe bis zur Sek. II) mit Aufgaben zu versorgen. Bei einer späteren Auswertung, Interpretation und Veröffentlichung der Erhebungsdaten wird dies berücksichtigt und entsprechend kommuniziert.
Wir möchten kurz die Hintergründe erläutern:
- Eine Erfassung von „EVA“ ist technisch in der Erhebungssoftware nur für die Sekundarstufe II vorgesehen. Dies ließe sich zwar ändern, würde aber zwingend ein Softwareupdate für alle Schulen erfordern. Dabei wären auch sehr stark kommunale oder private IT-Dienstleister involviert, um alle Schulen mit Updates zu versorgen oder ggf. Support zu leisten. In der aktuellen Situation möchten wir das vermeiden.
- Für die Schulen würde die Differenzierung zwischen „EVA“ und „Ersatzlosem Ausfall“ zusätzlichen Aufwand bedeuten, da – um eine punktgenaue Abbildung zu erhalten – die Schulen jede Woche prüfen müssten, für welchen Unterricht Aufgaben vorliegen, sodass „EVA“ eingetragen werden kann, oder ob „ersatzloser Ausfall“ vorliegt. Diesen zusätzlichen wöchentlichen Aufwand möchten wir den Schulen ersparen, sodass die Erfassung von „ersatzlosem Ausfall“, verbunden mit einer die Gesamtsituation würdigenden Kommunikation, aus hiesiger Sicht die pragmatischere Lösung ist.
Mit freundlichen Grüßen
Referat 114 - Unterrichtsstatistik
Ministerium für Schule und Bildung Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49
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E-Mail: untstat@msb.nrw.de
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