Ausgleichstag für Schulfest

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Moderator: Fachabteilung

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broschfwg
Beiträge: 10
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Ausgleichstag für Schulfest

Beitrag von broschfwg »

Wir haben an unserer Schule am Karnevalsfreitag einen unterrichtsfreien Tag, der als Ausgleichstag für ein Schulfest gezählt wird. Dieses findet an einem Samstag statt und dort gilt Anwesenheitspflicht für alle Schüler am gesamten Vormittag.

Gehe ich richtig in der Annahme, dass ich hier ähnlich verfahren muss, wie bei einem Tag der offenen Tür? Ich würde dann den Vormittagsunterricht am Karnevalsfreitag für Sek I und Sek II als Unterricht in besonderer Form B2 eintragen, da er ja am Tag des Schulfests so stattfindet, und den Nachmittagsunterricht, der freitags nur in der Sek II stattfindet, als EVA bzw. Ausfall angeben.

Stimmt das so oder mache ich hier einen Denkfehler?
Fachabteilung
Beiträge: 371
Registriert: Montag 11. September 2017, 11:27

Re: Ausgleichstag für Schulfest

Beitrag von Fachabteilung »

Hallo broschfwg,
die von Ihnen skizzierte Vorgehensweise ist absolut richtig!
Siehe auch: viewtopic.php?f=13&t=20
Mit freundlichen Grüßen
Referat 113 - Unterrichtsstatistik

Ministerium für Schule und Bildung Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf

E-Mail: untstat@msb.nrw.de
broschfwg
Beiträge: 10
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Re: Ausgleichstag für Schulfest

Beitrag von broschfwg »

Danke für die Rückmeldung.

Ich lese aber nun hier viewtopic.php?f=12&t=193, dass ich einen solchen "zusätzlichen beweglichen Ferientag" einfach ignorieren und die Fehlermeldung nicht beachten soll.

Was ist denn nun die korrekte Vorgehensweise?
Fachabteilung
Beiträge: 371
Registriert: Montag 11. September 2017, 11:27

Re: Ausgleichstag für Schulfest

Beitrag von Fachabteilung »

Hallo broschfwg,
die hier viewtopic.php?f=13&t=20 skizzierte Vorgehensweise ist richtig.
Mit freundlichen Grüßen
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