Guten Tag,
die Abrechnung der Kurzstunden in Form von "ersatzlosem Ausfall" ist für mich einleuchtend. Bei uns bedeutet dass, dass bei 75 Minuten Unterrichtsverkürzung jede unserer Klassen entsprechend berücksichtigt werden muss und somit bei in Summe 25 Klassen 31,25 Stunden ersatzloser Ausfall einzutragen sind.
Die Frage die sich mir jetzt stellt, bezieht sich auf den Vertretungsunterricht, der an diesem Tag dann ja auch nur in Form von Kurzstunden angefallen ist. Bei 16 Stunden Vertretungsunterricht trage ich demnach also NICHT 16 Stunden ein, sondern nur 11,55 Stunden, da jede Unterrichtsstunde ja nicht 45, sondern nur 32,5 Minuten gedauert hat und der fehlende Anteil (13,5 Minuten) ja bereits im ersatzlosen Ausfall berücksichtigt worden ist, oder?
Kurzstunden
Moderator: Fachabteilung
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Re: Kurzstunden
Hallo J.M,
ihre Vorgehensweise, den Vertretungsunterricht unter Berücksichtigung der Kurzstunden einzutragen, ist völlig korrekt.
ihre Vorgehensweise, den Vertretungsunterricht unter Berücksichtigung der Kurzstunden einzutragen, ist völlig korrekt.
Mit freundlichen Grüßen
Referat 113 - Unterrichtsstatistik
Ministerium für Schule und Bildung Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf
E-Mail: untstat@msb.nrw.de
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