+++Update für die UntStat ab dem Schuljahr 2023/2024+++
Im Erhebungsbogen der Detailerhebung gibt es seit dem Schuljahr 2023/2024 den Grund C12 nicht mehr. Stattdessen ist nun der Grund C3 ("Tätigkeiten im Rahmen des Unterrichtes in besonderer Form") auszuwählen.
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Sehr geehrte Fachabteilung,
Ich habe eine Frage zu folgendem Fall bzw. der Eintragung in die Detailerhebung:
Eine Lehrkraft begleitet vier Unterrichtsstunden die eigene Klassen zu den Schulkinowochen. Die Klasse hat im Stundenplan regulär ebenfalls vier Stunden an diesem Tag. In der Wochenmeldung ist hier dann „Unterricht in besonderer Form (B2)“ einzutragen.
Wie ist bei der Detailmeldung zu verfahren? Der Bereich C heißt „Vertretung und Unterrichtsausfall“. Ist die begleitende Lehrkraft hier unter C12 mit 4 Stunden einzutragen? Unterrichtsausfall und Vertretung gab es ja für die Klasse dieser Lehrkraft eigentlich nicht, da sie ja im Kino waren. Nur eben den „Unterricht in besonderer Form“. Oder gilt auch hier jede Stundenplanabweichung als „Vertretung“ und ist einzutragen?
Mit freundlichen Grüßen
GS Lennestadt
Detailerhebung Kinobesuch, Eintragung als Vertretung?
Moderator: Fachabteilung
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Re: Detailerhebung Kinobesuch, Eintragung als Vertretung?
Hallo GS Lennestadt,
hier ist die Betrachtungsweise entscheidend. Die Statistik ist immer aus Sicht der Klasse / Lerngruppe zu sehen und nicht aus Sicht der Lehrkräfte.
Demnach hatte die Lerngruppe nach Stundenplan 4 Stunden Unterricht. Daraus folgt, dass die Summe A (zu erteilender Unterricht) 4 beträgt.
Nun ist jede Stunde aus Lerngruppensicht zu betrachten. Der gesamte Klassenverbund hat einen Ausflug ins Kino unternommen, also hatte Unterricht in besonderer Form (Hinweis für die Detailerhebung: Grund 2 "Unterricht an außerschulischen Lernorten / Exkursionen")
Daraus ergeben sich folgende Eintragungen:
Summe A: 4 Stunden
Summe B: 4 Stunden
Der von Ihnen angesprochene Grund C3 kommt bei folgender Konstellation ins Spiel:
Die Klassen 1a und 4a haben laut Stundenplan jeweils 4 Stunden Unterricht nach Plan. die Klasse 1a fährt ins Kino und wird von der Lehrerin, die in der 4a Unterricht gehabt hätte, begleitet. Die Stunden in der Klasse 4a werden von einer weiteren Lehrkraft vertreten.
Daraus ergeben sich folgende Eintragungen:
Summe A: 8 Stunden (je Klasse 4 Stunden)
Summe B: 4 Stunden (Kinobesuch der Klasse 1a)
Summe C: 4 Stunden (Vertretung, da die Lehrerin mit dem Grund C3 fehlt)
Somit ist auch die Gleichung A = B + C erfüllt.
hier ist die Betrachtungsweise entscheidend. Die Statistik ist immer aus Sicht der Klasse / Lerngruppe zu sehen und nicht aus Sicht der Lehrkräfte.
Demnach hatte die Lerngruppe nach Stundenplan 4 Stunden Unterricht. Daraus folgt, dass die Summe A (zu erteilender Unterricht) 4 beträgt.
Nun ist jede Stunde aus Lerngruppensicht zu betrachten. Der gesamte Klassenverbund hat einen Ausflug ins Kino unternommen, also hatte Unterricht in besonderer Form (Hinweis für die Detailerhebung: Grund 2 "Unterricht an außerschulischen Lernorten / Exkursionen")
Daraus ergeben sich folgende Eintragungen:
Summe A: 4 Stunden
Summe B: 4 Stunden
Der von Ihnen angesprochene Grund C3 kommt bei folgender Konstellation ins Spiel:
Die Klassen 1a und 4a haben laut Stundenplan jeweils 4 Stunden Unterricht nach Plan. die Klasse 1a fährt ins Kino und wird von der Lehrerin, die in der 4a Unterricht gehabt hätte, begleitet. Die Stunden in der Klasse 4a werden von einer weiteren Lehrkraft vertreten.
Daraus ergeben sich folgende Eintragungen:
Summe A: 8 Stunden (je Klasse 4 Stunden)
Summe B: 4 Stunden (Kinobesuch der Klasse 1a)
Summe C: 4 Stunden (Vertretung, da die Lehrerin mit dem Grund C3 fehlt)
Somit ist auch die Gleichung A = B + C erfüllt.
Mit freundlichen Grüßen
Referat 113 - Unterrichtsstatistik
Ministerium für Schule und Bildung Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf
E-Mail: untstat@msb.nrw.de
Referat 113 - Unterrichtsstatistik
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