Sehr geehrte Damen und Herren,
im Gespräch mit Kunden unserer Software ist im Bereich der SekII noch eine Frage aufgetreten.
Wenn ein einzelner Kurs einer Stufe auf Kursfahrt fährt, ist dies als Unterricht in besonderer Form zu zählen, die Frage ist, wie oft?
Unsere Interpretation wäre, dass Unterricht nur in besonderer Form auftritt, wenn dadurch eine Störung der geplanten Kurse auftritt. Im Normalfall, nur in den eigenen Stunden des Kurses, da in den anderen Kursen nur anteilig Schüler fehlen.
Wenn also alle anderen Stunden der anderen Kurse, wie geplant stattfinden, dann zählen nur die eigenen Stunden zu B2?
Ich freue mich auf eine Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
B2 in der SekII
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B2 in der SekII
Sebastian Wittke
PEDAV - Das Softwarehaus für Schulen GmbH & Co. KG
Geschäftsführer: Rüdiger Magnus
Schönebecker Straße 1, 45359 Essen-Schönebeck
Steuer-Nr. 111/5774/2697, USt-IdNr: DE264123620
Register Gericht: Amtsgericht Essen, HRA Nr. 9315
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Re: B2 in der SekII
Hallo Herr Wittke,
diese Vorgehensweise ist völlig korrekt!
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Mit freundlichen Grüßen
Referat 113 - Unterrichtsstatistik
Ministerium für Schule und Bildung Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf
E-Mail: untstat@msb.nrw.de
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Re: B2 in der SekII
Danke für die schnelle Klarstellung!
Sebastian Wittke
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