Zentrale Prüfungen, die der Notenfindung dienen, werden in UntStat wie reguläre Klausuren bzw. Klassenarbeiten angesehen. Das bedeutet, dass diese Stunden als regulär erteilter Unterricht (B1) erfasst werden.
Lernstanderhebungen hingegen gelten als "Unterricht in besonderer Form" (B2), bei der Detailerhebung B2.6 (Wettbewerbe und Leistungsvergleiche).
Weitere Hinweise finden sich im UntStat-Wiki unter
https://schulverwaltungsinfos.nrw.de/un ... on_A_bis_Z und
https://schulverwaltungsinfos.nrw.de/un ... Kategorien
Zentrale Prüfungen
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Zentrale Prüfungen
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Ministerium für Schule und Bildung Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49
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E-Mail: untstat@msb.nrw.de
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