Dauererkrankte Kollegen
Moderator: Fachabteilung
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Dauererkrankte Kollegen
Bei uns sind leider zwei Kolleginnen seit geraumer Zeit erkrankt, es ist auch noch nicht absehbar, wann diese Kollegen wieder erscheinen. Daher stehen sie auch nicht auf dem Stundenplan und sind somit nicht in den Basisdaten aufgeführt. Muss ich trotzdem wöchentlich den Ausfall melden?
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Re: Dauererkrankte Kollegen
Hallo Frau Kneuper,
Grundlage für die Ermittlung des planmäßig zu erteilenden Unterrichts (Summe A) ist der jeweils gültige und nicht provisorische Stundenplan.
https://schulverwaltungsinfos.nrw.de/un ... reich_A.29
Wenn ich Ihre Situation richtig verstehe, haben Sie dauererkrankte Lehrkräfte, die Sie im aktuell gültigen Stundenplan nicht eingesetzt haben. Dadurch führt das Fehlen der beiden Lehrkräfte zu keiner Abweichung vom gültigen Stundenplan. Wichtig ist auch hier die Betrachtung aus Sicht der Lerngruppe:
Bei der Frage, ob der Unterricht planmäßig erteilt wird, ist aus Schülersicht zu schauen, ob in der jeweiligen Stunde der entsprechende Unterricht laut Stundenplan erteilt wird und die entsprechende(n) Lehrkraft/Lehrkräfte wie im Stundenplan eingetragen, die Lerngruppe unterrichtet. Gibt es Abweichungen im erteilten Fach oder der unterrichtenden Lehrkraft, ist die Abweichung anzugeben. Da die dauererkrankten Lehrkräfte nicht im Stundenplan stehen, können diese aus Sicht der Lerngruppe nicht fehlen, da Sie gar keinen planmäßigen Unterricht bei diesen Lehrkräften im Stundenplan stehen haben.
Grundlage für die Ermittlung des planmäßig zu erteilenden Unterrichts (Summe A) ist der jeweils gültige und nicht provisorische Stundenplan.
https://schulverwaltungsinfos.nrw.de/un ... reich_A.29
Wenn ich Ihre Situation richtig verstehe, haben Sie dauererkrankte Lehrkräfte, die Sie im aktuell gültigen Stundenplan nicht eingesetzt haben. Dadurch führt das Fehlen der beiden Lehrkräfte zu keiner Abweichung vom gültigen Stundenplan. Wichtig ist auch hier die Betrachtung aus Sicht der Lerngruppe:
Bei der Frage, ob der Unterricht planmäßig erteilt wird, ist aus Schülersicht zu schauen, ob in der jeweiligen Stunde der entsprechende Unterricht laut Stundenplan erteilt wird und die entsprechende(n) Lehrkraft/Lehrkräfte wie im Stundenplan eingetragen, die Lerngruppe unterrichtet. Gibt es Abweichungen im erteilten Fach oder der unterrichtenden Lehrkraft, ist die Abweichung anzugeben. Da die dauererkrankten Lehrkräfte nicht im Stundenplan stehen, können diese aus Sicht der Lerngruppe nicht fehlen, da Sie gar keinen planmäßigen Unterricht bei diesen Lehrkräften im Stundenplan stehen haben.
Mit freundlichen Grüßen
Referat 113 - Unterrichtsstatistik
Ministerium für Schule und Bildung Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf
E-Mail: untstat@msb.nrw.de
Referat 113 - Unterrichtsstatistik
Ministerium für Schule und Bildung Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49
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E-Mail: untstat@msb.nrw.de