In vielen Bereichen findet zu Beginn des Schuljahres die Aktion "... sieht gelb!" im Rahmen der Verkehrserziehung statt.
Diese wird in den Schulen in unterschiedlicher Form gelebt.
Unter welchem Punkt soll dies eingetragen werden?
Eintrag Verkehrserziehung
Moderator: Fachabteilung
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Re: Eintrag Verkehrserziehung
Hallo,
Verkehrserziehung ist "Unterricht in besonderer Form" und daher unter B2 einzutragen. Je nach Veranstaltungsort ist dies als "Projektunterricht" (3.) oder "Unterricht an außerschulischen Lernorten" (2.) anzugeben.
Verkehrserziehung ist "Unterricht in besonderer Form" und daher unter B2 einzutragen. Je nach Veranstaltungsort ist dies als "Projektunterricht" (3.) oder "Unterricht an außerschulischen Lernorten" (2.) anzugeben.
Mit freundlichen Grüßen
Referat 113 - Unterrichtsstatistik
Ministerium für Schule und Bildung Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf
E-Mail: untstat@msb.nrw.de
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Re: Eintrag Verkehrserziehung
Update für die UntStat ab 2023/24: Die Frage und der angegebene Eintragungshinweis sind weiterhin aktuell.
Mit freundlichen Grüßen
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