Hallo,
mir ist gerade nicht ganz klar, welchem Grund Arztbesuche zuzuordnen sind. Im konkreten Fall wurde ein Lehrkraft für einen Arztbesuch beurlaubt, war aber nicht akut erkrankt. Kommt dennoch C1 zum Tragen? Im Forum habe ich unter dem Stichwort "Arzt" leider nichts gefunden.
Liebe Grüße und vielen Dank!
Arztbesuch
Moderator: Fachabteilung
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- Registriert: Montag 11. September 2017, 11:27
Re: Arztbesuch
Hallo WesselingM,
da es sich, auch wenn keine akute Erkrankung vorliegt, um eine ärztliche Untersuchung handelt, ist es korrekt, in der Detailerhebung die Stunden im Bereich C unter dem Grund C1 ("Lehrkraft erkrankt, Kurmaßnahme") zu führen.
da es sich, auch wenn keine akute Erkrankung vorliegt, um eine ärztliche Untersuchung handelt, ist es korrekt, in der Detailerhebung die Stunden im Bereich C unter dem Grund C1 ("Lehrkraft erkrankt, Kurmaßnahme") zu führen.
Mit freundlichen Grüßen
Referat 113 - Unterrichtsstatistik
Ministerium für Schule und Bildung Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf
E-Mail: untstat@msb.nrw.de
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