Datenschutzhinweise (Verwaltung Hilfe)

Aus Schulverwaltungssoftware
Version vom 9. Mai 2023, 16:48 Uhr von Felix.Frodermann (Diskussion | Beiträge) (Anlage und Beendigung des Artikels (Links zu Prüfen))
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Beim Systemstart wird der Datenschutzhinweis angezeigt (Stand: Mai 2023).

Bei jedem Systemstart wird der Datenschutzhinweis angezeigt. Die Kenntnisnahme ist mit OK zu bestätigen.

Ein Klick auf Abbrechen führt zum Programmende.

Die automatische Verarbeitung von personenbezogenen Daten unterliegt konkreten Bestimmungen, die in NRW in den Verordnungen zur Verarbeitung elektronischer Daten beschrieben sind.

Dabei legt die VO-DV-I fest, welche Schülerdaten verwaltet werden dürfen und wie diese Verwaltung auszusehen hat.

Die Speicherung der Lehrerdaten wird von der VO-DV-II geregelt.

Bitte informieren Sie sich über die Art und Anzahl der Daten, die verwaltet werden dürfen, und halten Sie auch deren Löschungsfristen ein. Beachten Sie dabei bitte auch die Anbietungspflicht an die zuständigen Archive nach § 4 Abs. 1 und 2 i.V.m. § 10 Abs. 5 ArchivG NRW.

Die Datenschutzbeauftragen der Schulen, das können auch kommunal bestellte Personen sein, sind in der Regel mit der Erstellung eines Verfahrensverzeichnisses für die verwendete Software beauftragt.

Ein Musterverfahrensverzeichnis für Schild-NRW stellen steht über die Medienberatung zur Verfügung: https://www.medienberatung.schulministerium.nrw.de/Medienberatung/Datensicherheit-und-Datenschutz/Praxishilfen-Datenschutz/Verarbeitungsuebersicht-Schule/